Moses-Mendelssohn-Preis (morgen Vorschlagsende)

22. März 2010
Mit dem Moses-Mendelssohn-Preis werden Personen, Gruppen und
Institutionen geehrt, die durch besondere Verdienste auf
geistig-literarischem oder religiös-philosophischem Gebiet oder durch
praktische Sozialarbeit zur Verwirklichung und Förderung der Toleranz
gegenüber Andersdenkenden und zwischen den Völkern und Religionen
beigetragen haben. Eine Jury entscheidet über die Vergabe des Preises.
In der Jury sitzen Vertreter der Mendelssohn-Gesellschaft e.V., der
Jüdischen Gemeinde zu Berlin, der Evangelischen Kirche
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, der katholischen Kirche
(Erzbischöfliches Ordinariat Berlin), des Humanistischen Verbands
Deutschlands (Landesverband Berlin e.V) sowie zwei vom Senat bestimmte
Persönlichkeiten. Eine Eigenbewerbung ist nur bedingt möglich, da
Vorschläge erbeten werden.
Bewerbung

Die Vorschläge (in achtfacher Ausführung) nimmt die Senatskanzlei
entgegen. Diese bedürfen einer eingehenden schriftlichen Begründung
unter Angabe der Leistungen und/oder Veröffentlichungen, die die
Vorgeschlagene als Kandidatin bzw. den Vorgeschlagenen als Kandidaten
für den Moses-Mendelssohn-Preis ausweisen.
Die Senatskanzlei reicht die Vorschläge bis zum 15. April des Jahres,
indem der Preis verliehen werden soll, an das Preisgericht weiter.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin,
Senatskanzlei, Kulturelle Angelegenheiten - VD Hf
Brunnenstraße
188-190
D-10119 Berlin
Tel.: +49-(0)30-90 228-400
Fax.:
+49-(0)30-90 228-454
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Margarete Haaf-Sonntag
Tel.: +49-(0)30-90 22
8-748
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margarete.haaf-Sonntag@kultur.berlin.de