Buchveröffentlichung erforderlich.
Keine Eigenbewerbung möglich.
Die Leipziger Messe vergibt mit Unterstützung der Stadt Leipzig, des Freistaates Sachsen und in Zusammenarbeit mit dem Literarischen Colloquium Berlin (LCB) den Preis der Leipziger Buchmesse.
Dieser Preis knüpft an das Messekonzept als Forum für Autoren und Literaturvermittlung an und wird jährlich zur Leipziger Buchmesse vergeben. Mit seiner Vergabe werden literarisch anspruchsvolle Werke deutschsprachiger Autoren sowie herausragende Erst- oder Neuübersetzungen ins Deutsche ausgezeichnet.
Der Preis ist mit insgesamt 45.000,00 € dotiert und wird von einer Jury zu gleichen Teilen von je 15.000,00 € an die als Preisträger ausgewählten Autoren bzw. Übersetzer (einschließlich Gruppen derselben) in den folgenden Kategorien vergeben:
- Belletristik (gesamtes Spektrum der Literatur),
- Sachbuch und Essayistik (deutschsprachig, keine Übersetzungen),
- Übersetzung (Erst- oder Neuübersetzung in die deutsche Sprache).
Das Auswahlverfahren wird in zwei Phasen durchgeführt:
1. Erstellung einer Nominierungsliste pro Kategorie.
2. Wahl der Preisträger aus den Nominierungslisten.
Die Leipziger Messe GmbH beruft sieben meinungsbildende Persönlichkeiten der deutschsprachigen Literaturkritik und des Feuilletons als Jury des Preis der Leipziger Buchmesse. Diese Jury entscheidet im Auswahlverfahren über die Aufstellung der Nominierungslisten und die Auswahl der Preisträger.
Die Nominierungslisten (Phase 1) werden von der Jury bis Anfang Februar 2019 erstellt und im unmittelbaren Anschluss daran veröffentlicht. Hierzu wählt die Jury aus den eingereichten und zum Auswahlverfahren zugelassenen und ggf. von ihr selbst zugewählten Titeln pro Kategorie fünf Titel, die jeweils in einer Nominierungsliste aufgestellt werden.
Die Wahl der Preisträger aus den Nominierungslisten (Phase 2) erfolgt durch die Jury direkt zur Leipziger Buchmesse. Dazu berät sich die Jury am Vorabend des ersten Messetages. Die Juryentscheidung für je einen Preisträger pro Kategorie fällt in einer Sitzung unmittelbar vor der Preisvergabe im März 2019.
Die Verlage der Autoren bzw. Übersetzer, deren Titel in den Nominierungslisten aufgestellt sind, stellen sicher, dass Ihre Autoren bzw. Übersetzer zur Preisvergabe persönlich anwesend sind und betreuen sie vor Ort. Des weiteren stellen sie sicher, dass die Nominierten für Lesungen, Diskussionsrunden, Buchpräsentationen und Pressetermine am ersten und zweiten Messetag zur Verfügung stehen.
Die Aufwendungen der Nominierten für zwei Übernachtungen in Leipzig übernimmt die Leipziger Messe GmbH (Hotelvermittlung und -zahlung). Zusätzlich erhält jeder Nominierte eine Aufwandsentschädigung von 1.000 Euro.
Anmeldeberechtigt sind alle an der jeweils kommenden Leipziger Buchmesse als Haupt- und Mitaussteller beteiligten Verlage. Eingereicht werden können deutschsprachige Werke, die
- einer der drei vorbenannten Kategorien zugeordnet werden können
- im Zeitraum nach der jeweils vorhergegangenen bis einschließlich zum Vorabend der kommenden Leipziger Buchmesse erschienen und ausgeliefert sind und
- von an der jeweils kommenden Leipziger Buchmesse als Haupt- oder Mitaussteller teilnehmenden Verlagen aufgelegt werden, soweit nicht bereits drei Werke (Titel) des selben Verlages in der betreffenden Kategorie zum Auswahlverfahren angemeldet wurden, und
- bis zum Anmeldeschluss mit den im beiliegenden Anmeldeformular aufgeführten Mindestdaten angezeigt wurden.
Die Jury kann in Einzelfällen von ihr für wichtig befundene, im Sinne der vorstehenden Regelung aktuell erschienene, aber von den Verlagen nicht eingereichte Titel hinzuwählen. Die Anmeldung von bis zu 6 Titeln (2 je Kategorie) pro Verlag bleibt hiervon unberührt.
Bis zum Anmeldeschluss müssen die Titel mit den im beiliegenden Anmeldeformular aufgeführten Mindestdaten als Einreichung zum Preis angezeigt werden. Mit der Anmeldung ist jeweils ein Exemplar der angemeldeten Titel einzureichen, sofern diese in gedruckter Form bereits vorliegen. Ebenfalls sind die Titel in elektronischer Form einzureichen (pdf-Dokument), um der Jury das Lesen auf Lesegeräten bzw. E-Readern zu ermöglichen. Andernfalls sind die Texte (bereits ausgelieferte Titel, Leseexemplare, Manuskripte) der für den Preis eingereichten Titel bis spätestens 10. Januar 2019 nachzureichen. Maßgeblich für die Wahrung der vorstehenden Fristen ist in jedem Fall der Absender-Poststempel. Wird eine von beiden Fristen nicht eingehalten, liegt keine Titelanmeldung vor. Titeländerungen nach der Titelanmeldung sind dem LCB rechtzeitig bekannt zu geben.
Mit der Anmeldung ist je Titel
- ein Pressedossier zum Buch,
- Angaben zum Autor bzw. Übersetzer
- eine Kurzinhaltsangabe des Buches
einzureichen, auf Anforderung auch soweit die Jury Titel hinzugewählt hat.
Das LCB kann im Januar vom Verlag anfordern:
- ein honorarfreies, reprofähiges, digitales Foto des Autors/Übersetzers,
- eine reprofähige, digitale Abbildung des Buchcovers.
Im Zusammenhang mit Werbe- und Presseveröffentlichungen zum Preis der Leipziger Buchmesse und im Fall einer Nominierung können diese Fotos und Unterlagen honorarfrei und ohne Einschränkungen von der Leipziger Messe GmbH vervielfältigt und veröffentlicht werden. Die Verlage werden gebeten sicherzustellen, dass die Fotos frei von Rechten
Dritter sind. Gleichzeitig verpflichten sie sich, die Leipziger Messe GmbH von Ansprüchen freizustellen, sofern diese wegen möglicher auf den Fotos lastender Rechte in Anspruch genommen werden.
Auf Wunsch wird den Verlagen der Eingang ihrer jeweiligen Anmeldung bestätigt. Das LCB behält sich vor, für die Organisation der Juryarbeit ggf. weitere Exemplare eingereichter oder von der Jury hinzugewählter Titel von den Verlagen abzufordern.
Von den Verlagen im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung am Auswahlverfahren des Preis der Leipziger Buchmesse eingereichte Titel, Exemplare, Manuskripte etc. verbleiben beim LCB. Ein Anspruch auf Rückgabe besteht nicht.