Projektzuschuss der Kunststiftung Baden-Württemberg

31. Juli 2008
Die Kunststiftung Baden-Württemberg fördert in erster Linie junge, noch
unbekannte Künstlerinnen und Künstler der Bereiche Bildende Kunst/Video
(nach der Ausbildung), Darstellende Kunst (nach der Ausbildung),
Literatur und Musik. Die Altersgrenze für eine Bewerbung liegt bei 35
Jahren; Stichtag ist der 31. Juli des jeweiligen Bewerbungsjahres.
Ausnahmen müssen innerhalb einer Bewerbung gesondert erläutert werden
und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich die künstlerische
Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw.
Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die
Altersgrenze liegt in diesen Fällen bei maximal 40 Jahren. Die deutsche
Staatsangehörigkeit ist nicht vorgeschrieben. Bei der Entscheidung über
eine Förderung wird ausschließlich die Begabung des Bewerbers
berücksichtigt.
Statt des Projektzuschusses kann auch ein Stipendium (nur in den
Bereichen Darstellende Kunst, Literatur, Musik) beantragt werden.
Die Künstler können sich zusätzlich auch für die Dauer von zwei Jahren
um ein Wohnatelier im Haus der Kunststiftung bewerben (Ateliermiete:
3,50 Euro/qm im Monat).

Festangestellte Kunstschaffende können sich nur bewerben, wenn sie sich
bei der Gewährung eines Stipendiums für mindestens ein halbes Jahr
beurlauben lassen (Nachweis erforderlich).
Bei Ablehnung sind insgesamt drei Bewerbungsversuche möglich. Wer
bereits ein Stipendium der Kunststiftung Baden-Württemberg erhalten
hat, kann sich nicht noch einmal bewerben. Doppelbewerbungen bei der
Kunststiftung Baden-Württemberg und der Akademie Schloss Solitude im
gleichen Jahr sind nicht möglich.
Der Bescheid ergeht frühestens im Februar des darauf folgenden Jahres. Absagen werden teilweise früher verschickt.

Nach Ablauf der Förderung ist jeder Geförderte verpflichtet, einen
kurzen schriftlichen Bericht über das Ergebnis seiner Arbeit
vorzulegen.

Bewerbung

Unbedingt in zweifacher Ausführung (Original und Kopie) einzusenden sind Antrag, Lebenslauf und die Bestätigung
für die zugesandten Materialien. Die Arbeitsproben sind vierfach
einzusenden. Wenn vorhanden, sollen als Arbeitsproben bereits
veröffentliche Texte eingereicht werden, außerdem eine ausführliche
Beschreibung des Projekts, das gefördert werden soll. Daraus ca. 20
Seiten Manuskript
bei einem Roman oder Theaterstück als zusammenhängender Text, bei Lyrik
oder Kurzprosa aussagekräftige Teile. Bitte alle Arbeitsproben mit dem
Namen des Bewerbers kennzeichnen. Eine Bearbeitungsgebühr von 12,- EUR
ist auf fogendes Konto zu überweisen: Konto.-Nr.: 1310593, BW-Bank
Stuttgart, BLZ: 600 501 01
Der Eingang wird bestätigt, wenn das entsprechende Formular „Bestätigung für zugesandte Materialien“ mit Durchschlag beiliegt.

Kunststiftung Baden-Württemberg
Gerokstraße 37
D-70148 Stuttgart
Tel.: +49-(0)711-23 647 20
Fax.: +49-(0)711-23 610 49
info@kunststiftung.de
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Petra von Olschowski