Buchveröffentlichung erforderlich.
Ausgezeichnet werden können AutorInnen, ÜbersetzerInnen und IllustratorInnen.
Die Stadt Hameln stiftet im Jahr 2020 zum achtzehnten Mal den mit 5.000 Euro dotierten Rattenfänger-Literaturpreis. Ausgezeichnet werden ein oder zwei Märchen- oder Sagenbücher, phantastische Erzählungen, moderne Kunstmärchen oder Erzählungen aus dem Mittelalter für Kinder und Jugendliche.
Der im Jubiläumsjahr „700 Jahre Rattenfänger“ 1984 erstmals ausgeschriebene, mittlerweile etablierte und hochangesehene Rattenfänger-Literaturpreis kann an Autoren, Bearbeiter, Übersetzer und Illustratoren vergeben werden. Sollte ein Bilderbuch ausgezeichnet werden, wird der Preis je zur Hälfte an den Text-Autor und den Illustrator vergeben. Eine Teilung ist auch möglich, wenn die Jury zwei Werke für auszeichnungswürdig erachtet.
Weitere Bücher, die von der Jury hervorgehoben, aber nicht mit dem Preis bedacht werden, finden Aufnahme in einer Auswahlliste und werden damit ideell ausgezeichnet. In den Vorjahren erhielten jeweils 10 bzw. 12 Bücher diese ideelle Auszeichnung.
Im Frühjahr 2020 wird die fachkundige Jury in einer gemeinsamen Sitzung über den oder die Preisträger/in entscheiden, so dass die Preisverleihung im Herbst 2020 stattfindet.
Teilnahmeberechtigt am Rattenfänger-Literaturpreis sind Bücher, die nach dem 01.01.2018 bis zum 31.12.2019 mit ISBN veröffentlicht und der Stadt Hameln, Abteilung Kulturverwaltung und -förderung, bis zum 15.01.2020 mit 6 Exemplaren zugesandt werden.
Die eingereichten Bücher werden, soweit ein Rückgabewunsch nicht bei Einlieferung ausdrücklich geäußert wird, nach der Preisverleihung der Stadtbibliothek oder karitativen Einrichtungen zur Verfügung gestellt.