Recherchestipendien im Bereich Literatur.

22. Juni 2021

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Mittel – im Jahr 2021 einmalig Recherchestipendien im Bereich Literatur.

Personenkreis / Zielgruppe
Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Berliner Autorinnen und Autoren belletristischer Literatur (keine Dramatik), inkl. Lyrik und Kinder- und Jugendbuchliteratur, bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer in die deutsche Sprache im Bereich der Literatur bestimmt, die sich durch ihre künstlerische Arbeit bereits ausgewiesen haben.
Nicht auf Deutsch schreibende Autorinnen und Autoren können sich bis zum 15.06.2021 parallel für ein Recherchestipendium für Literatur in nichtdeutscher Sprache bewerben. Es ist möglich, sich für beide Förderprogramme zu bewerben, allerdings kann nur ein Recherchestipendium in Anspruch genommen werden.

Ziel der Förderung
Die Recherchestipendien sollen die Vielfalt und Qualität in Berlin produzierter literarischer Arbeiten fördern, indem neue Ideen und Ansätze unterstützt werden. Die Stipendien sind zur Förderung der künstlerischen Fortbildung gedacht. Gefördert werden Arbeitsvorhaben (z.B. Forschung, Recherche oder Vorarbeit an einem bestimmten Thema; zur Entwicklung von Projekten oder Entwürfen; bei der Fortführung bzw. Vollendung eigener Arbeiten oder Publikationen). Recherchevorhaben können in Berlin und an selbst gewählten Orten im In- und Ausland vorgeschlagen werden.

Voraussetzungen und Bedingungen
Antragstellerinnen und Antragsteller sollten sich bereits durch Veröffentlichungen (nicht im Selbstverlag) ausgewiesen haben. Die Förderentscheidung orientiert sich an der künstlerischen Qualität des Portfolios und an der fachlichen Beurteilung des in der Kurzbeschreibung im Formular skizzierten Vorhabens.

Umfang und Vergabe der Fördermittel
Die Arbeits- und Recherchestipendien sind mit jeweils pauschal 8.000 € dotiert. Die Stipendien dienen der künstlerischen Entwicklung und werden in zwei Raten im November und Dezember 2021 ausgezahlt. Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Jury. Die Namen der Jurymitglieder werden Ende Mai 2021 bekannt gegeben. Mit einer Entscheidung ist im September/Oktober 2021 zu rechnen. Alle Antragstellenden werden unaufgefordert per Mail von der Entscheidung informiert.

Die vollständigen Rahmenbedingungen, Teilnahmevoraussetzungen und Antragsformalitäten sind dem Informationsblatt der Senatsverwaltung zu entnehmen, dass sich auf der Homepage herunterladen lässt.

Bewerbung