Reisestipendien Balkan / Türkei der Landis & Gyr Stiftung

29. Januar 2021

Mit Blick auf die vielfältigen gesellschaftlichen Herausforderungen, mit denen auch wir in der Schweiz uns angesichts des hohen Migrationsanteils unserer Bevölkerung konfrontiert sehen, fördert die Landis & Gyr Stiftung seit einigen Jahren die Auseinandersetzung mit dem Raum Balkan/Türkei.
Seit über 20 Jahren engagiert sich die Stiftung im Zusammenhang mit geisteswissenschaftlichen Zentren in Budapest (bis 2011), in Sofia und heute vor allem noch in Bukarest. Das Osteuropa-Engagement wird durch projektbezogene Reisestipendien im angrenzenden Raum Balkan/Türkei ergänzt. Im Unterschied zu den fest verorteten Atelierstipendien im Ausland steht bei den Reisestipendien nicht primär die individuelle Förderung von ausgewiesenen Einzelpersonen, sondern eine projektorientierte Auseinandersetzung mit einem gesellschaftlich relevanten Thema im Fokus.

Ziel
Ziel ist es, die Menschen aus der Region Balkan/Türkei und deren Kultur bzw. komplexe Realität besser kennen zu lernen und das gegenseitige Verständnis und Interesse aneinander zu fördern, denn es handelt sich um eine wichtige Herkunftsgegend der Immigration in unserem Land. Über die Reisestipendien soll letztlich ein Beitrag an die positive Entwicklung der Schweiz geleistet werden. Dem Aspekt der Vermittlung der Projektresultate in der Schweiz wird besonders viel Gewicht beigemessen.

Ablauf
Vorgesehen ist die Ausrichtung  von 2-4 Stipendien pro Jahr, welche sich je über einen Zeitraum von ca. 6 Monaten (allenfalls verteilt über ein ganzes Jahr) erstrecken. Der zeitliche und örtliche  Ablauf  ist frei gestaltbar, wobei es begrüsst wird, wenn zusätzlich zur Reisetätigkeit auch ein Teil der Recherche-Aufarbeitung stationär im Raum Balkan/Türkei erfolgt.

Wer kann sich bewerben
Teilnahmeberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, aber auch Ausländerinnen und Ausländer mit offiziellem Wohnsitz in der Schweiz (seit mindestens drei Jahren) oder engem Bezug zur Schweiz. Es besteht keine Altersbeschränkung, doch richtet sich das Angebot nicht an Studierende. Ein bereits einmal erhaltenes Landis & Gyr Stipendium muss mindestens 10 Jahre zurückliegen. Drei Mal abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber können sich erst nach einer Frist von 5 Jahren erneut bewerben.

Bedingungen
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen über einen anerkannten professionellen Leistungsausweis im intellektuellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, journalistischen oder soziokulturellen Bereich verfügen und ein überzeugendes Projekt mit besonderem Bezug zu diesem Raum einerseits und mit gesellschaftlicher Relevanz für die Schweiz andererseits vorweisen können. Weil dem Aspekt der Vermittlung in der Schweiz zentrale Bedeutung zukommt, ist mit den Bewerbungsunterlagen auch ein Vermittlungskonzept einzureichen, welches anschaulich und überzeugend mehrere ‚Schienen‘ der Vermittlung ausweist, möglichst in Anbindung an offizielle Veranstalter und Institutionen in der Schweiz wie  z.B. Medien, Verleger, Kultur- und Bildungsinstitutionen etc. (nur ein Blog, ein Buch oder ein Artikel reichen nicht!).

Was bietet die Landis & Gyr Stiftung?
Die Stiftung übernimmt Reise- und Lebenshaltungskosten.

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