Reisestipendien des Deutschen Übersetzerfonds

15. September 2019

Reisestipendien
Reisestipendien ermöglichen dem Übersetzer entweder Recherchen zu einem bestimmten Buchprojekt oder verhelfen ihm durch eine zwei- bis vierwöchige Reise ins Land seiner Ausgangssprache zur Auffrischung seiner sprachlichen und landeskundlichen Kenntnisse. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach den tatsächlichen Reisekosten (Fahrtkosten und Unterkunft, in der Regel zwischen 500 € und 4.000 €).

Gefördert werden können Übersetzerinnen und Übersetzer fremdsprachiger Werke ins Deutsche, sofern die Übersetzung dieser Werke eine anspruchsvolle sprachliche, literarische Gestaltung im Deutschen erfordert.

Bedingungen
Für die Bewilligung eines Reisestipendiums ist grundsätzlich ein Verlagsvertrag Voraussetzung. Reisestipendien zur allgemeinen landeskundlichen Information können in begründeten Fällen auch ohne konkretes Übersetzungsprojekt beantragt werden. Die alternative oder kombinierte Bewerbung für ein Arbeits- und Reisestipendium ist zulässig.
Der Verlagsvertrag soll nicht ohne triftigen Grund zu Lasten der Übersetzerin oder des Übersetzers von dem zwischen dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. / Verlegerausschuß und dem Verband deutscher Schriftsteller (VS) in der IG Medien zuletzt vereinbarten ”Normvertrag für den Abschluß von Übersetzungsverträgen” abweichen. Das vereinbarte Übersetzungshonorar soll die branchenüblichen Honorarsätze nicht unterschreiten. Günstigere Vertragsbedingungen und höhere Honorare können sich vorteilhaft auf die Bewilligung des Antrags und die Stipendienhöhe auswirken.

Die Verwendung des Stipendiums ist der Geschäftsstelle durch einen kurzen Bericht und ggf. durch ein Belegexemplar nachzuweisen. Zweckwidrig verwendete Mittel können zurückgefordert werden. Über Fortzahlung, Aussetzung oder Rückforderung entscheidet die Jury.

Bewerbung

 

Bewerbungsmodalitäten
Für die Bewerbung ist das Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars notwendig.

In sieben identischen, voneinander getrennten Stapeln (bitte ohne Spiralbindung oder Heftnadeln) sind einzureichen:
- Kurzbiographie, beruflicher Werdegang
- Verzeichnis der Veröffentlichungen und ggf. Auszeichnungen
- Angabe über gleichzeitige Stipendienanträge bei anderen Stellen sowie über Stipendien in den letzten drei Jahren

dazu:
a) bei Reisen in Verbindung mit einem bestimmten Übersetzungsprojekt:
- kurze Charakteristik des zu übersetzenden Werks (max. 1 Seite) und Begründung des Reisevorhabens
- Kopie des Verlagsvertrags
- 10 Manuskriptseiten der Übersetzung
- Kopie der entsprechenden Stelle des Originals
- Kalkulation der voraussichtlichen Dauer und der Kosten der Reise

b) bei allgemein landeskundlichen Reisen:
- ausführliche Begründung des Reiseprojekts
- Kalkulation der voraussichtlichen Dauer und der Kosten der Reise
- 10 Manuskriptseiten einer in Arbeit befindlichen Übersetzung

 

Bewerbungsstelle:

Deutscher Übersetzerfonds
c/o Literarisches Colloquium Berlin, Am Sandwerder 5
14109 Berlin
http://www.uebersetzerfonds.de/


Ansprechpartner/in:

Marie Schöck
Tel.: +49-(0)30-80 49 08 56
mail(at)uebersetzerfonds.de