Residenzen der ProHelvetia: Atelieraufenthalte 2020

1. März 2019

Ägypten, Indien, China, Südafrika, Russland: Dies sind die Länder, in denen Pro Helvetia Verbindungsbüros unterhält. Und dies sind auch die Regionen, in denen Schweizer Künstlerinnen und Künstler in Residenz gehen können. Umgekehrt können auch Kulturschaffende aus den Regionen der Verbindungsbüros in einen Residenzaufenthalt in die Schweiz kommen.

Atelier-Aufenthalte dauern drei Monate und werden einmal im Jahr, von November bis März, ausgeschrieben.

Es können sich Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturschaffende (z.B. Kuratorinnen und Kuratoren, Veranstalterinnen, Vermittler) aus folgenden Sparten bewerben: Visuelle Künste, Design und interaktive Medien, Musik, Literatur, Theater und Tanz. Pro Helvetia bietet in Kooperation mit dem Swiss Institute New York auch Atelier-Aufenthalte für visuelle Künstler (inkl. Performance, Fotografie, Neue Medien und Design) in New York an.

Der Aufenthalt dient dazu, Inspiration zu schöpfen, Netzwerke zu knüpfen, Projekte anzudenken. Pro Helvetia bietet Arbeitsplatz und Unterkunft, fachliche Betreuung, Reisekosten, Versicherungen und per diems. Die maximale Anzahl Residenzaufenthalte pro Person ist auf drei beschränkt. Bewerbungen von Schweizer Kunstschaffenden für zwei verschiedene Aussenstellen-Regionen sind möglich. Es müssen dafür zwei separate, vollständige Gesuche eingereicht werden. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird pro Person höchstens ein Gesuch bewilligt.

Auswahlkriterien
- Überzeugender Leistungsausweis: eigene künstlerische Tätigkeit mit überregionaler Ausstrahlung
- Kontextbezogene Motivation
- Ausreichende Fremdsprachenkenntnisse

Bewerbung

 

Bewerbung
Eingabe in englischer Sprache einmal jährlich immer von Dezember bis März via www.myprohelvetia.ch.

Bewerbungsstelle:

Pro Helvetia, Schweizer Kulturstiftung
Hirschengraben 22
CH-8024 Zürich
info(at)prohelvetia.ch http://www.prohelvetia.ch