Robert Gernhardt Preis 2018

31. März 2018

Seit 2009 wird der Preis einmal jährlich an zwei Preisträger mit einem Preisgeld von je 12.000 Euro vergeben. Das Preisgeld wird von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen gestiftet. 

Kriterien der Ausschreibung

Autorinnen und Autoren können sich mit einem noch nicht vollendeten literarischen Projekt in deutscher Sprache bis 31. März 2018 um den Robert Gernhardt Preis 2018 bewerben. Voraussetzungen sind mindestens zwei selbständige literarische Veröffentlichungen in Printmedien und ein Bezug zu Hessen im Lebenslauf oder im geplanten literarischen Projekt.

Einzureichen sind auf dem Postweg beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Referat Literaturförderung, Stichwort „Robert Gernhardt Preis“:

  • Anschreiben mit Darstellung des Hessenbezugs
  • Exposé (max. drei Seiten) und sechsseitige Textprobe des Prosa- oder Lyrik-Vorhabens (ohne Angaben bzw. Hinweisen zu dem Autor)
  • Lebenslauf
  • Liste der in deutscher Sprache geschriebenen literarischen Veröffentlichungen in Printmedien (mindestens zwei Titel) mit Nennung der Verlage (nicht Self-Publisher/Books on Demand) und der ISBN-Nummern 

Nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden. Einsendeschluss ist der 31. März 2018 (Poststempel).

Die Jury

Über die Vergabe des Robert Gernhardt Preises entscheidet eine Jury. Mitglieder der Jury sind die Frankfurter Autorin Eva Demski, der Literaturwissenschaftler Karl-Heinz Götze (Professor für deutsche Literatur und Landeskunde an der Universität Aix-en-Provence), und der Frankfurter Literaturkritiker Christoph Schröder. Darüber hinaus wirken je ein Vertreter der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) und des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst beratend mit.