Sechs Arbeitsstipendien an Schriftstellerinnen und Schriftsteller aus Bayern / Förderung Bayerisches Staatsministerium

15. Februar 2020
Arbeitsstipendien des Freistaats Bayern für Schriftstellerinnen und Schriftsteller
Der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst vergibt nach Maßgabe der im Haushalt bereit gestellten Mittel alle 2 Jahre bis zu sechs Arbeitsstipendien an Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Die Mittel dienen dazu, literarische Vorhaben ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang zu vollenden. Die Werke sollen in deutscher Sprache verfasst sein. Pro Stipendium stehen 6.000 € zur Verfügung. 
Bewerbungsbedingungen

Bewerben können sich Schriftstellerinnen und Schriftsteller mit literarischen Vorhaben (Prosa, Lyrik, Drama/Hörspiel, Kinder- und Jugendliteratur und Comic/Graphic Novel). Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihren Wohnsitz in Bayern haben. Eine Altersgrenze besteht nicht, doch soll die Entwicklungsfähigkeit des literarischen Gesamtwerks bei der Auswahl berücksichtigt werden.  

Weitere Voraussetzung ist, dass mindestens ein Werk bereits veröffentlicht wurde oder ein Verlagsvertrag bzw. die verbindliche Option eines Verlages auf die Herausgabe des in Arbeit befindlichen Werks nachgewiesen wird; dabei sind print-on-demand-, Zuschuss- und Eigenverlage ausgenommen. Im Bereich Drama/Hörspiel genügt auch die Zusage einer Rundfunkanstalt oder eines Theaters, das Werk zu senden oder aufzuführen. Die Bewerbungsarbeit im Bereich Comic/Graphic Novel sollte den Umfang für einen Band anstreben.
Die Bewerbungsarbeit darf bis zur Verleihung des Stipendiums nicht im Ganzen publiziert sein.
Eine erneute Bewerbung ist erst im dritten Turnus nach Erhalt eines Stipendiums möglich.

Bewerbungsverfahren

Interessentinnen und Interessenten können bis zum 15. Februar 2020 eine Bewerbung um ein Stipendium einreichen. Bitte hierfür den Bewerbungsbogen verwenden. Über die im Bewerbungsbogen erbetenen Angaben hinaus können zusätzliche Informationen zur Biografie als PDF beigefügt werden.
Über die Vergabe eines Stipendiums entscheidet der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst auf Vorschlag einer Jury. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht.  

Nach Drucklegung sind zwei Belegexemplare des geförderten Werkes vorzulegen. Im Werk ist auf die Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hinzuweisen (Näheres im Bewerbungsbogen).  

Kontakt:
RDin Dr. Elisabeth Donoughue - Tel. 089 2186 2465
elisabeth.donoughue@stmwk.bayern.de