Sein Drohen sah wie Gähnen aus - lyrix im April

30. April 2019

Sein Drohen sah wie Gähnen aus

 

Wettbewerb im April 2019

"Sein Drohen sah wie Gähnen aus" - das ist unser Thema im April. Die Zeile beschreibt den vor Jahrzehnten ausgestorbenen Beutelwolf. War er längst nicht so gefährlich, wie ihm nachgesagt wurde? Mikael Vogel erzählt die ganze Geschichte in seinem Gedicht "Der Beutelwolf". Passend dazu seht ihr einen präparierten Beutelwolf, der bis 1904 im Berliner Zoo lebte und jetzt im Museum für Naturkunde Berlin ausgestellt ist. Wir freuen uns auf eure Texte rund um verschwundene Tierarten!

Der Beutelwolf

Mikael Vogel

Tasmanien war ganz und gar sein.. geschützt
Im mütterlichen Beutel aufgewachsen scheute er keinen
Kampf, ging meist als Sieger hervor. Jagte auf langen Streifzügen
Wombats, Wallabys, Possums, Kaninchenkängurus, Forellen. Dann
Ankunft der Siedler aus Europa. Rodeten Wälder für Weideflächen
Drängten ihn ab, seine Beute immer rarer. Konnte den Unterkiefer
90 Grad weit aufklappen – sein Biss jedoch zu schwach für die Schafe
Die zu reißen die Schafindustrie ihm vorwarf. Per Kopfgeld beseitigt worden
Die seine Insel kolonialisierende Van Diemen's Land Company so ihr
Missmanagement vor den Aktionären in London verschleiernd, die Abschussprämie
Mit der Zahl vorgelegter Kadaver steigernd – bald beschloss die Regierung Budgets
Zur Aufrechterhaltung des Vernichtungsdrucks, verbuchte jährlich Einsparungen
Weil der Beutelwolf auszubleiben begann. Auch Tasmanischer Tiger genannt
Seine Gefährlichkeit übertreibend. Angeblicher Vampirismus an Schafshälsen ver-
Biss sich in der wissenschaftlichen Literatur. Sein Drohen sah wie Gähnen aus.
Der letzte Beutelwolf starb in der Nacht des 7. September 1936 in einem
Zookäfig in Hobart, bei Wintertemperaturen aus seinem Schlafquartier ausgesperrt.
Die Regierung hatte ihn zur geschützten Art erklärt 59 Tage zuvor. Eine
Nachzucht war in den Zoos ein einziges Mal gelungen

 

(aus: Dodos auf der Flucht. Requiem für ein verlorenes Bestiarium, Verlagshaus Berlin 2018)

 

Einreichen

https://www.bundeswettbewerb-lyrix.de/wettbewerb/lyrik-einreichen/?wettb...

 

lyrix

Bundeswettbewerb für junge Lyrik

Die lyrix-Wettbewerbsbedingungen für das Wettbewerbsjahr 2019

1. Allgemeines

Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die geschlechtsneutrale Differenzierung, z.B. Teilnehmer/innen, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter.

Mit der Zusendung des Gedichts erklärt sich der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Die Teilnahme von Minderjährigen ist nur mit Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten möglich.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Mitmachen kann, wer zwischen zehn (10) und zwanzig (20) Jahren alt ist und in Deutschland wohnt! Im Rahmen von Kooperationsprojekten können auch Jugendliche aus Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg teilnehmen. Pro Monatsthema kann ein (1) Gedicht pro Teilnehmer eingereicht werden.

Folgende Kriterien muss das Gedicht erfüllen:

Themensicher und formdurchdacht:

Der Lyriktext muss inhaltlich bzw. formal den Kriterien des monatlich vorgegebenen Themas entsprechen.

Unveröffentlicht und auf Deutsch:

Der Lyriktext darf noch nicht veröffentlicht sein und muss auf Deutsch oder in einer entsprechenden Mundart verfasst sein.

3. Die Einsendung per Online-Formular

Die Gedichteinsendung erfolgt über ein Online-Formular auf bundeswettbewerb-lyrix.de.

4. Urheberrecht

Jeder Teilnehmer versichert, dass das von ihm eingesandte Gedicht frei von Rechten Dritter ist und er frei darüber verfügen darf. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer lyrix e.V. von allen Ansprüchen frei. Verantwortlich für den Inhalt der Gedichtbeiträge ist ausschließlich die übermittelnde Person.

Der Teilnehmer überträgt lyrix e.V. mit der Einsendung seines Gedichts das nichtausschließliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte Nutzungsrecht an dem Text.

Die möglichen Nutzungsarten umfassen insbesondere:

  • Veröffentlichung des Gedichts unter Angabe von Name und Geburtsjahr (Beispiel: Ein Gedicht von Max Mustermann, Jahrgang 2000) auf bundeswettbwerb-lyrix.de und auf den Social Media-Präsenzen des Bundeswettbewerbs lyrix (Facebook und Instagram)
  • Abdruck in Print- und Online-Publikationen (z.B. jährlich erscheinende lyrix-Anthologie, Tageszeitungen, Fachmagazine, Literatur- und Bildungsportale) sowie Schülerzeitungen, die über lyrix schreiben
  • Bewerbung und Dokumentation des Wettbewerbs, z.B. auf Buchmessen, Literaturfesten, Lesungen und ähnlichen Veranstaltungen sowie in Museen und Schulen (z.B. durch Dokumentation am Messestand, Plakate oder Postkarten)
  • gegebenenfalls Nutzung für Sendezwecke des Kooperationspartners Deutschlandradio

Der Teilnehmer kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zur Ausübung dieses Widerrufs genügt eine E-Mail an hallo@bw-lyrix.de.

Die eingesandten Gedichte dürfen mit Werken Dritter zusammen genutzt, vervielfältigt, gesendet, zugänglich gemacht werden, auch als Textausschnitt. lyrix e.V. darf die eingesandten Gedichte insbesondere für die eigene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (s. oben genannte Nutzungsarten) nutzen und ist berechtigt, diese Rechte im Rahmen der Berichterstattung zum Wettbewerb auf die Kooperationspartner Deutschlandradio und Deutscher Philologenverband sowie den Förderer des Wettbewerbs, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, zu übertragen.

Die Teilnehmer können für sämtliche Veröffentlichungen keine Vergütung oder ein sonstiges Entgelt verlangen.

lyrix e.V. behält sich vor, nicht sämtliche Gedichte zu veröffentlichen, sondern eine Auswahl aus den Einsendungen zu treffen. Ebenso kann lyrix e.V. Texte nachträglich aus dem Wettbewerb entfernen.

 

 

5. Datenschutz

Alle persönlichen Daten der Teilnehmer werden nur im Rahmen dieses Wettbewerbs zu organisatorischen und administrativen Zwecken sowie zur Kommunikation mit dem Teilnehmer und unter Berücksichtigung aller einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.

6. Monats-/Jahresgewinn

6.1. Preise

 

Monatsgewinner


Die von der lyrix-Monatsjury ausgewählten Einsender der sechs besten Monatsgedichte werden auf bundeswettbewerb-lyrix.de veröffentlicht und gehen in die Jahreswertung ein. Sie erhalten zudem ein Präsent aus der Buchhandlung Literatur Moths in München (li-mo.com).

 

Jahresgewinner


Aus allen Monatsgewinnern wählt die lyrix-Jahresjury Anfang 2020 zwölf Jahresgewinner aus, die im Juni 2020 zu einer viertägigen Berlin-Reise mit Schreibwerkstätten, Workshops und Preisverleihung eingeladen werden. An- und Abreise mit der Deutschen Bahn (2. Klasse) sowie Unterkunft in Berlin sind im Gewinn inbegriffen. Die Jahresgewinner erhalten mit ihrer Gewinnbenachrichtigung auch Informationen über Reisetermine, Unterbringung sowie weitere für die Reise erforderlichen Details. Der Gewinner muss innerhalb von zwei Wochen mitteilen, ob er die Reise antritt. Wenn er sich nicht meldet, verfällt sein Gewinnanspruch. Kann oder will ein Gewinner seine Reise im festgelegten Zeitraum und zu den festgelegten Bedingungen nicht durchführen, so verfällt sein Gewinnanspruch ebenfalls. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgewinn oder die Auszahlung des Reisewerts.

Der Jahresgewinn umfasst zudem die Veröffentlichung und Vorstellung der Gewinner und ihrer Texte in der jährlich erscheinenden lyrix-Anthologie.

 

6.2. Jury

 

Die Monats- und Jahresgewinner werden durch eine unabhängige Jury ausgewählt. Der Veranstalter ist deshalb in der Entscheidung über die Zuerkennung eines Gewinns frei. Die Entscheidung der Jury ist für alle Teilnehmer bindend und kann nicht angefochten werden. Wir benachrichtigen die Gewinner schriftlich per Post oder E-Mail.

7. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

8. Änderung der Bestimmungen

lyrix e.V. behält sich vor, die Wettbewerbsbedingungen für eine Optimierung der Abläufe zu verändern. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die Teilnahmebedingungen eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die rechtlich möglich ist und der unwirksamen Regelung inhaltlich am nächsten kommt.

Stand: 02.01.2019