Stipendium der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen

15. Oktober 2011
drei bis zwölf Monate
1.000 Euro | monatlich
Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
Webseite
Stipendien können grundsätzlich Künstlerinnen und Künstler erhalten, die ihren bzw. den ersten Wohnsitz in Thüringen haben.

Beschreibung
Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen hat Fördermittel für Arbeitsstipendien und Projekte im Bereich zeitgenössischer Kunst und Kultur in Thüringen vergeben.
Die Vergabe von Stipendien erfolgt für hervorragende künstlerische Einzelleistungen. Kein Antragsrecht haben Schülerinnen und Schüler sowie Studierende und in einer Ausbildung stehende Personen.
Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Förderung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.
Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel erfolgt durch das Kuratorium der Stiftung und wird dem Antragsteller durch den Vorstand der Stiftung mitgeteilt.
Bewerbung

Die Stipendienanträge sind unter Verwendung des Antragsformulars an die Kulturstiftung zu richten. Sie müssen u.a. Angaben zur Person der Antragstellerin/des Antragstellers (Name, Anschrift, Ausbildung, gegenwärtige Tätigkeit usw.), eine Beschreibung des Arbeitsvorhabens und Arbeitsproben enthalten. Dem Antrag ist ein Nachweis über den bzw. den ersten Wohnsitz in Thüringen beizufügen. Außerdem ist mitzuteilen, ob für den beantragten Förderzeitraum ein anderweitiges Stipendium beantragt worden ist. Eingereichte Materialien werden von der Stiftung sorgfältig behandelt. Eine Haftung der Stiftung ist ausgeschlossen. Die Rücksendung der eingereichten Materialien kann nur erfolgen, wenn das Rückporto in Form von Briefmarken dem Antrag beigefügt wird.

Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
Werner-Seelenbinder-Str. 7
D-99096 Erfurt
Tel.: +49-(0)361-37 942 16
Fax.: +49-(0)361-37 940 08
info@kulturstiftung-thueringen.de
Webseite
 

Dr. Marita Kasper/Anke Gaudes
info@kulturstiftung-thueringen.de