Stipendium der Mörderischen Schwestern e. V.

15. März 2019

Das Stipendium der Mörderischen Schwestern e. V.
Bei dem Stipendium handelt es sich um ein Arbeitsstipendium. Es wird einmal jährlich gewährt. Unterstützt wird die Arbeit an einem Projekt. Das kann sein: Kriminalroman oder Sammlung eigener Krimikurzgeschichten (keine Kinderkrimis).
Bei der Bewerbung mit einem Folge-Krimi aus einer veröffentlichten Reihe bitten wir Sie, die Namen der aus der Reihe bekannten Protagonisten in der Leseprobe und im Exposé abzuändern.
Bewerben können sich einmal pro Jahr alle deutschsprachigen Autorinnen mit einem Projekt. Ausgeschlossen von der Bewerbung sind der Vorstand der Mörderischen Schwestern, die Jurysekretärin, die Mitglieder der aktuellen Jury und die früheren Stipendiatinnen.

Die Bewerbungsfrist beginnt am 15. Januar 2019 und endet am 15. März 2019. Am 15. Juni 2019 wird die Stipendiatin bekanntgegeben.
Die Förderung läuft über die Monate September, Oktober, November, in denen jeweils 500 Euro ausgezahlt werden.

Die Stipendiatin verpflichtet sich, ihr Projekt im Rahmen der Vollversammlung der Mörderischen Schwestern im November vorzustellen. Reisekosten tragen die Mörderischen Schwestern e. V.

Bewerbung

Bemerkungen

 

Bewerben können sich alle Autorinnen, die in deutscher Sprache schreiben, ohne Alters-, Wohnort- oder sonstige Beschränkung.