Stipendium ESSLINGER BAHNWÄRTER für Literatur und für Bildende Kunst

1. Februar 2022

Das Stipendium ESSLINGER BAHNWÄRTER wird für die Bereiche Literatur und Bildende Kunst ausgeschrieben. Jedes Stipendium dauert sechs Monate und besteht aus der Überlassung einer Künstler:innenwohnung und einem monatlichen Unterhaltszuschuss von 1.000 Euro.


allgemeine Grafik mit Schriftzug Esslinger Bahnwärter-Stipendium für Bildende Kunst und Literatur


Das Stipendium ESSLINGER BAHNWÄRTER für Literatur richtet sich an junge Schriftsteller:innen unter 40 Jahren, die bereits in einer eigenständigen Veröffentlichung durch einen Verlag publiziert wurden und in deutscher Sprache schreiben.

Das Stipendium ESSLINGER BAHNWÄRTER für Bildende Kunst richtet sich an Künstler:innen und Kunstwissenschaftler:innen, die über kuratorische Erfahrung verfügen.

Die Stipendien werden alle zwei Jahre vergeben. Das Stipendium für Literatur beginnt im Vergabejahr, das Stipendium für Bildende Kunst im Folgejahr.

Nachstehend finden Sie weitere Informationen zu den genauen Bewerbungsmodalitäten, Zulassungsbedingungen und Anforderungen für beide Stipendiensparten.

Ihre Bewerbung und Fragen richten Sie bitte an:

Kulturamt
Rathausplatz 3
73728 Esslingen am Neckar
(07 11) 35 12-26 44
 



§ 1 Bewerbung / Anerkennung Ausschreibungsbedingungen

Die Bewerbungsunterlagen sind per Post oder Mail einzureichen beim Kulturamt der Stadt Esslingen am Neckar, Rathausplatz 3, 73728 Esslingen am Neckar, kulturamt@esslingen.de. Maßgeblich ist der Poststempel bei Absendung. 

Bewerbungsschluss für beide Stipendien ist jeweils der 01. Februar des Vergabejahres.

Später abgegebene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. 

Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag der Bewerbung beiliegt.

Mit der Einreichung erklären sich die Bewerber:innen mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden. 


§ 2 Ausschluss

Mitglieder der Jury sowie Mitarbeiter:innen der Stadt Esslingen am Neckar sind von der Antragstellung ausgeschlossen. Des Weiteren ist von der Bewerbung ausgeschlossen, wer bereits ein Stipendium ESSLINGER BAHNWÄRTER erhalten hat.


§ 3 Vergabe der Stipendien

Über die Bewerbungen für die Bereiche Literatur und Bildende Kunst entscheidet eine je unabhängige Fachjury. Die Zusammensetzung der Jury im Bereich Literatur bzw. Bildende Kunst wird in den folgenden Kapiteln B bzw. C erläutert.

Wir bitten von persönlichen Kontaktaufnahmen mit den Jurymitgliedern während des Auswahlverfahrens abzusehen.

Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Bewerber:innen schriftlich informiert. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Negative Entscheidungen werden nicht begründet.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Namen der Stipendiatinnen und Stipendiaten, die eine Förderung erhalten, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.


§ 4 Antritt des Stipendiums

Das Stipendium für Literatur muss bis spätestens 1. Juni des Vergabejahres angetreten werden, das Stipendium für Bildende Kunst bis spätestens 1. Juni des auf das Vergabejahr folgenden Jahres. Andernfalls verfällt der Anspruch auf das Stipendium.

 

Das Stipendium ESSLINGER BAHNWÄRTER wird durch die BÜROMA-APART Apartmentvermietung GmbH unterstützt.