Thüringer Autorenstipendien

31. Oktober 2016

Autorenstipendium

Die Autorenarbeitsstipendien sind Förderstipendien, die Thüringer Autorinnen und Autoren ermöglichen sollen, über einen gewissen Zeitraum intensiv an einem aktuellen Vorhaben zu arbeiten. Durch die Förderung sollen insbesondere auch junge Schreibende in ihrem künstlerischen Schaffen ermutigt werden.

Die Voraussetzungen sind:

  • Ein literarisch anspruchsvolles Projekt, dessen Texte noch unveröffentlicht sind.
  • Das Vorhaben sollte sich durch künstlerische Eigenständigkeit, Authentizität, Kreativität und Originalität auszeichnen.
  • Die Bewerberin / der Bewerber muss über einen ständigen Wohnsitz in Thüringen verfügen.

Ein Stipendium beinhaltet:

  • Eine Förderdauer von zwei bis zu maximal sechs Monaten.
  • Eine Förderhöhe von monatlich bis zu 850 Euro.

Ein Stipendium wird nach folgendem Verfahren vergeben:

  • Eine Altersgrenze wird nicht festgelegt.
  • Eine unabhängige Jury entscheidet über die Vergabe der Stipendien in einem anonymisierten Verfahren.
  • Das Stipendium unterliegt einem Bewerbungsverfahren. Einzureichen sind:
    o ausgefülltes Bewerbungsformular
    o Lebenslauf
    o Bibliographie
    o Beschreibung des schriftstellerischen Vorhabens (bitte ohne Namen und Anschrift)
    o Leseprobe von maximal zehn Seiten Länge aus dem aktuellen Vorhaben (bitte ohne Namen und Anschrift)
  • Bewerbungen sind bis zum 31. Oktober eines Jahres an folgende Adresse zu richten: Thüringer Staatskanzlei, Abteilung 4 (Kultur und Kunst), Postfach 900253, 99105 Erfurt.

Sonstiges

  • Alle Angaben dienen ausschließlich der Antragsbearbeitung. Im Förderungsfall erklärt sich der Stipendiat mit der Bekanntgabe seines Namens durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur einverstanden.
  • Das Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis.
  • Es besteht kein Anspruch auf die Stellung einer Arbeitsunterkunft.
  • Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung des Werkes durch die Thüringer Staatskanzlei.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.