Thüringer Literaturstipendium „Harald Gerlach“

31. Oktober 2017

Literaturstipendium

 

Das Thüringer Literaturstipendium „Harald Gerlach“ wird vom Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei im Rahmen der Autorenförderung vergeben. Es richtet sich an Autorinnen und Autoren, denen die Möglichkeit gegeben werden soll, über einen längeren Zeitraum intensiv an einem aktuellen Vorhaben zu arbeiten. Das Stipendium wird für ein Jahr vergeben und ist mit maximal 12.000 € dotiert, von denen in den Jahren 2009 - 2011 jeweils 2.000 € von dem Schriftsteller Ingo Schulze zur Verfügung gestellt werden.

Das Stipendium ist benannt nach dem Autor Harald Gerlach.

Die Voraussetzungen sind:

  • Ein literarisch hochrangiges Projekt, dessen Texte noch unveröffentlicht sind.
  • Das Projekt lässt sich einer der Kategorien Prosa, Lyrik oder Dramatik zuordnen.
  • Die Bewerberin / der Bewerber muss mindestens eine Buchveröffentlichung vorweisen. 
  • Der ständige Wohnsitz des Autors ist Thüringen oder der Geburtsort liegt in Thüringen oder das Projekt hat einen deutlichen Thüringenbezug.

Das Stipendium beinhaltet:

  • Eine maximale Förderhöhe von 1.000 € pro Monat.
  • Eine maximale Förderdauer von einem Jahr.
  • Das Stipendium ist nicht teilbar.

Das Stipendium wird nach folgendem Verfahren vergeben:

  • Eine Altersgrenze wird nicht festgelegt.
  • Am Anfang ihrer Autorenschaft stehende Autoren werden bevorzugt.
  • Eine unabhängige Jury entscheidet über die Vergabe des Stipendiums.
  • Das Stipendium unterliegt einem Bewerbungsverfahren.
  • Bewerbungen sind bis zum 31. Oktober eines Jahres an folgende Adresse zu richten: Thüringer Staatskanzlei, Abteilung 4 (Kultur und Kunst), Postfach 900253, 99105 Erfurt.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Ausgefülltes Bewerbungsformular mit Anlagen
  • Verzeichnis der bisherigen Veröffentlichungen mit Verlagsangabe
  • Angabe über gleichzeitige Stipendien-Anträge bei anderen Stellen
  • Angabe über die Dauer und den Zeitraum des Vorhabens
  • Exposé / Projektbeschreibung von ca. drei Seiten
  • Manuskriptprobe von ca. fünf bis zehn Seiten

Sonstiges

  • Alle Angaben dienen ausschließlich der Antragsbearbeitung. Im Förderungsfall erklärt sich der Stipendiat mit der Bekanntgabe seines Namens durch die Thüringer Staatskanzlei einverstanden.
  • Das Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis.
  • Es besteht kein Anspruch auf die Stellung einer Arbeitsunterkunft.
  • Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung des Werkes durch die Thüringer Staatskanzlei.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.