Buchveröffentlichung erforderlich.
Der ständige Wohnsitz des Autors ist Thüringen oder der Geburtsort liegt in Thüringen oder das Projekt hat einen deutlichen Thüringenbezug.
Der Kultusminister des Freistaates Thüringen vergibt im Rahmen der Autorenförderung das Literaturstipendium „Harald Gerlach“ und verstärkt damit sein Engagement für die zeitgenössische Literatur. Es richtet sich an Schreibende, denen die Möglichkeit gegeben werden soll, sich über einen bestimmten Zeitraum ausschließlich ihrem literarisch hoch anspruchsvollen Projekt zu widmen. Teilgenommen werden kann mit einem literarisch hochrangigen Projekt, dessen Texte noch unveröffentlicht sind.
Eine Altersgrenze wird nicht festgelegt.
Eine unabhängige Jury entscheidet über die Vergabe des Stipendiums.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- formloser Antrag (Name, Anschrift, Alter, Ausbildung, Tätigkeitsbereich),
- Verzeichnis der bisherigen Veröffentlichungen mit Verlagsangabe,
- Angabe über gleichzeitige Anträge bei anderen Stellen,
- Angabe über die Dauer und den Zeitraum des Vorhabens,
- Exposé / Projektbeschreibung von ca. drei Seiten,
- Manuskriptprobe von ca. 10 Seiten
- Bankverbindung
Der ständige Wohnsitz des Autors ist Thüringen oder der Geburtsort liegt in Thüringen oder das Projekt hat einen deutlichen Thüringenbezug.
Bewerbungsstelle:
Thüringer Staatskanzlei, Abteilung 4 (Kultur und Kunst)
Postfach 900253
D-99105 Erfurt
https://thueringen.de/th1/tsk/kultur/foerderung/stipendien_literatur/harald_gerlach/index.aspx