| Thüringer Literaturstipendium "Harald Gerlach" |
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Der
Kultusminister des Freistaats Thüringen vergibt im Rahmen der
Autorenförderung im Jahr 2009 erstmals das Literaturstipendium "Harald
Gerlach". Es richtet sich an Autorinnen und Autoren, denen die
Möglichkeit gegeben werden soll, über einen längeren Zeitraum intensiv
an einem aktuellen Vorhaben zu arbeiten.
Die Voraussetzungen sind:
- Ein literarisch hochrangiges Projekt, dessen Texte noch unveröffentlicht sind.
- Das Projekt lässt sich einer der Kategorien Prosa, Lyrik oder Dramatik zuordnen.
- Der
ständige Wohnsitz des Autors ist Thüringen oder der Geburtsort liegt in
Thüringen oder das Projekt hat einen deutlichen Thüringenbezug.
Das Stipendium beinhaltet:
- Eine maximale Förderhöhe von 1.000 Euro pro Monat.
- Eine maximale Förderdauer von einem Jahr
- Das Stipendium ist nicht teilbar.
Das Stipendium wird nach folgendem Verfahren vergeben:
- Eine Altersgrenze wird nicht festgelegt.
- Am Anfang ihrer Autorenschaft stehende Autoren werden bevorzugt.
- Eine unabhängige Jury entscheidet über die Vergabe des Stipendiums.
- Das Stipendium unterliegt einem Bewerbungsverfahren.
- Die Bewerberin/ der Bewerber muss mindestens eine Buchveröffentlichung vorweisen.
Bewerbungen sind bis zum 31. Oktober eines Jahres an folgende Adresse zu richten:
Thüringer Kultusministerium
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Formloser Antrag (Name, Anschrift, Alter, Ausbildung, Tätigkeitsbereich)
- Verzeichnis der bisherigen Veröffentlichungen mit Verlagsangabe
- Angabe über gleichzeitige Anträge bei anderen Stellen
- Angabe über die Dauer und den Zeitraum des Vorhabens
- Exposé / Projektbeschreibung von ca. drei Seiten
- Manuskriptprobe von ca. zehn Seiten
- Bankverbindung
Sonstiges
- Alle Angaben dienen ausschließlich der Antragsbearbeitung. Im Förderungsfall erklärt sich der Stipendiat/ die Stipendiatin mit
- der Bekanntgabe seines/ihres Namen durch das Thüringer Kultusministerium einverstanden.
- Das Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis.
- Es besteht kein Anspruch auf die Stellung einer Arbeitsunterkunft.
- Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung des Werkes durch das Thüringer Kultusministerium.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Zum Leben und Wirken von Harald Gerlach: http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tkm/kulturportal/foerderungen/arbeitsstipendiumliteratur/zurperson.pdf
Ein umfassendes Verzeichnis von in Thüringen vergebenen literarischen Auszeichnungen finden sie unter www.thueringer-literaturrat.de in der Rubrik "Ausschreibungen und Preise"