Unerhört - Der Hörspielpreis

15. August 2016

Bewerbungszeitraum:  15. April bis 15. August 2016

Preisgeld:  450 Euro je Kategorie

Kategorie 1 und 2: Skript
Hier dürfen Skripte für Hörspiele eingereicht werden, die noch nicht vertont sind. Es ist egal, wann sie geschrieben wurden. Es gibt einen Sieger „Skript/Kinder“ (Kategorie 1) und einen Sieger „Skript/Erwachsene“ (Kategorie 2).

Kategorie 3 und 4: Hörspiel
Hier sind fertige Hörspiele zugelassen, die im Jahr 2016 veröffentlicht wurden. Es gibt einen Sieger „Hörspiel 2016/Kinder“ (Kategorie 3) und einen Sieger „Hörspiel 2016/Erwachsene“ (Kategorie 4).

Kategorie 5 und 6: Hörspiele, die bereits veröffentlicht sind (egal wann), aber ihre Produktionskosten (noch) nicht eingespielt haben.*
Es gibt einen Sieger „Hörspielkosten/Kinder“ (Kategorie 5) und einen Sieger „Hörspielkosten/Erwachsene“ (Kategorie 6).

Maximal sechs Werke: Jeder Teilnehmer darf maximal sechs Bewerbungen einreichen – je ein Werk pro Kategorie ist erlaubt.

Keine Lesung: Zugelassen sind nur Skripte/Hörspiele, bei denen mindestens zwei unterschiedliche Charaktere/Stimmen in einen Dialog treten. Die Stücke müssen nicht ausschließlich Dialogcharakter haben – Elemente wie erzählende oder kommentierende Passagen oder Monologe dürfen gerne eingesetzt werden. Klänge, Soundeffekte oder Musik sind gewünscht, aber keine zwingende Voraussetzung, um am Wettbewerb teilzunehmen. Die Länge der eingereichten Stücke ist nicht beschränkt. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Lesungen mit nur einem Sprecher.

Bewerbung per Post: Einsendungen ausschließlich per Post in doppelter Ausführung (Hörspiel auf CD mal zwei beziehungsweise bei Skripten zwei gedruckte Exemplare). Bitte außerdem eine Hörprobe auf CD oder USB-Stick übersenden (dies gilt nicht für die Kategorie Skript, selbst wenn es schon Probeaufnahmen geben sollte). Bei Stücken mit einer Gesamtlänge unter 20 Minuten genügt 1 Minute Hörprobe, bei längeren bitte mindestens 2 Minuten. Bitte Kontaktdaten beilegen und die Kategorie benennen, für die die Bewerbung gelten soll. Wünschenswert (aber nicht zwingend) sind Links zum Macher/Label oder zu einer Quelle, wo das Gesamtwerk gegebenenfalls als Stream oder Download gekauft oder gratis gehört werden kann.

Adresse: Die Bewerbungen bitte an Audiamo Berlin, Florastraße 64, 13187 Berlin-Pankow. Die eingereichten Werke werden nicht zurückgeschickt, sie gehen als Dankeschön an einen Supporter des Crowdfundings, der das entsprechende Paket erworben hat.

Rechteübertragung: Die Rechte an den Werken bleiben bei den Urhebern/Rechteinhabern. Die Hörspiel-Gemeinschaft e.V. erhält mit der Bewerbung lediglich das Recht, die eingereichten Hörproben (dauerhaft) auf ihre Website zu stellen, sofern das Stück in der engeren Wahl steht. Zudem stimmen die Rechteinhaber zu, dass ihr Werk bei der Preisverleihung öffentlich wiedergegeben werden darf, sofern es in der engeren Wahl steht. Die Autoren/Produzenten/Verlage reichen nur Werke ein, die Rechte dritter Parteien nicht verletzen, beispielsweise mit Blick auf Texte, Sprach-/Tonaufnahmen, Soundeffekte und eventuell verwendete Musik. Sie stellen die Hörspiel-Gemeinschaft e.V. im Falle einer Rechtsverletzung von Ansprüchen dritter Parteien frei.

Jury: Die Jury setzt sich zusammen aus Vorstand und Beirat der Hörspiel-Gemeinschaft e.V., das sind derzeit: René Wagner (Kulturjournalist), Günter Rubik (Hörbuchhändler), Anne Künstler (Medienberaterin), Anja Schünemann (Hörspielbloggerin), Judith Neichl (Schauspielerin) und Oliver Wenzlaff (Autor).

*Die Produzenten/Labels müssen in Kategorie 5 und 6 ihre Kosten und Erlöse ausdrücklich nicht offenlegen, die Hörspiel-Gemeinschaft vertraut auf die Ehrlichkeit der Teilnehmer. Hier sind auch Autoren und Produzenten teilnahmeberechtigt, die ihre Stücke gratis anbieten – sofern ihre Kosten nicht bereits durch andere Wettbewerbe, Förderungen, Crowdfundings etc. gedeckt sind, die im Zusammenhang mit dem eingereichten Stück stehen.