Villacher Literaturpreis "Die Nacht der schlechten Texte"

4. September 2020

Weil „Corona“ gerade alles lahmlegt und die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wohl noch länger andauern werden, hat der Verein WORT-WERK beschlossen, das Finale des Villacher-Literatur-Wettbewerbs in den Herbst zu verschieben.

Wie schreibt man bewusst schlechte Texte? Und: Was ist eigentlich ein schlechter Text?
Der Verein WORT-WERK veranstaltet heuer zum 15. Mal den Villacher Literaturwettbewerb „Die Nacht der schlechten Texte“.

Bis zum 4. September 2020 können schlechte Texte aus allen Bereichen der Prosa, Lyrik, auch Songtexte, Drama, Essay eingereicht werden.
Die Texte müssen unveröffentlicht sein und sollten eine Aufführungsdauer von 7 Minuten nicht überschreiten.

Teilnahmeberechtigt sind Autorinnen und Autoren, unabhängig von Nation, Alter, Erfolg, Bekanntheitsgrad, die ihre Texte in deutscher Sprache veröffentlichen und sich der Herausforderung stellen, absichtlich einen „schlechten Text“ zu verfassen; frei von konventionellen Mustern und ohne Angst vor dem Scheitern.

Ziel des Wettbewerbs ist es nicht nur, neue literarische Texte zu schaffen, sondern dabei zu Ausdrucksformen zu finden, die reine „Wasserglas-Lesungen“ überschreiten. Grenzüberschreitende Präsentationen der Texte (Video, Performance, Film, Musik etc.) sind beim Live-Auftritt ausdrücklich erwünscht.
Einreichungen, die ein Konzept oder eine Skizze der performativen Umsetzung des Textes beinhalten, werden in der Vorausscheidung des Wettbewerbs bevorzugt behandelt.

Aus den eingelangten Texten werden die AutorInnen der acht besten schlechten Texte nach Villach zur Nacht der schlechten Texte eingeladen, um ihre Texte vorzutragen und sich der Kritik einer prominenten, dreiköpfigen Literatur-Jury zu stellen. Der genaue Termin dafür kann derzeit noch nicht festgelegt werden, wir informieren darüber aber sobald der Termin feststeht.

Preise: Von den acht AutorInnen, die ihre Texte in Villach präsentieren, werden 2 prämiert.
1. Preis: (wird von der dreiköpfigen Jury ermittelt): 750 Euro, plus ein Kurzaufenthalt an einem Ort, der erst am Abend der Veranstaltung bekannt gegeben wird.
2. Preis: Preisgeld des Publikums am Abend der Veranstaltung.

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