Wachtberger Kugel - Preis für Komische Lyrik

31. August 2018

Genre des Wettbewerbs:
»Komische Lyrik« – als Einsendungen werden demnach heitere, witzige, komische Gedichte erwartet. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer kann eines oder mehrere Gedichte einreichen.

Preise:
Die Preisträger des Jurypreises und des Publikumspreises erhalten jeweils Urkunden sowie Pokale in Form handgefertigter »Wachtberger Kugeln«, die vom Adendorfer Töpfer Peter Hansen in Ton und vom Villiper Künstler Josef Kemp in Holz geschaffen werden.

Zusätzlich zu den Siegertrophäen und Urkunden werden Geldpreise von insgesamt 1.200,- € ausgelobt, und zwar wie folgt:
Jurypreis                
Sieger 300 €    
Zweitplatzierter 200 €    
Drittplatzierter 100 €    

Publikumspreis
Sieger 300 €
Zweitplatzierter 200 €
Drittplatzierter 100 €

Die Möglichkeit, Wettbewerbsbeiträge einzureichen, besteht bis zum 31. August 2018. Einsendungen, die nach dem 31. August 2018 eingesandt werden (E-Mail-Eingangsdatum oder Datum des Poststempels) werden nicht mehr berücksichtigt.

Welche Texte dürfen eingereicht werden? / Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Es dürfen nur deutschsprachige Texte eingereicht werden.
Die eingereichten Gedichte müssen bislang unveröffentlicht sein. Als Veröffentlichung im Sinne dieses Wettbewerbs gelten Publikationen in Büchern oder Broschüren, auch in Anthologien – nicht jedoch Darbietungen im Internet sowie der Abdruck in Tageszeitungen oder anderen nicht explizit literarisch ausgerichteten Periodika.
Da eine Anthologie mit den besten Wettbewerbsbeiträgen veröffentlicht werden soll, müssen in jedem Fall die Urheber- und Verbreitungsrechte für die eingesandten Beiträge beim Einsendenden liegen und auf den Kid Verlag übertragen werden können. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen versichern mit ihrer Einsendung zugleich, dass sie die eingereichten Texte selbst verfasst haben, dass sie im Besitz der Urheber- und Verbreitungsrechte sind und dass mit den eingereichten Beiträgen und deren Einreichung zum Wettbewerb sowie einer Publikation keine Rechte Dritter verletzt werden. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen stellen die Organisatoren des Lyrikwettbewerbs sowie die Herausgeber der geplanten Anthologie und den Kid Verlag insoweit von jeder Haftung für derartige Rechtsverletzungen durch ihre Wettbewerbsbeiträge frei.
Mit der Einsendung erklären sich die Teilnehmer und Teilnehmerinnen bereit, die Verbreitungsrechte für ihre Beiträge im Falle einer Veröffentlichung in der geplanten Anthologie nicht-exklusiv für drei Jahre auf den Verlag zu übertragen. Die Autoren und Autorinnen behalten also (auch während der dreijährigen Vertragslaufzeit) ihre eigenen Verbreitungsrechte und können ihre Wettbewerbsbeiträge auch weiterhin an anderer Stelle veröffentlichen.
Ein entsprechender Vertrag zwischen den einzelnen Autoren und Autorinnen und dem Verlag (der auch die genannten Regelungen enthält) wird im Falle einer Auswahl von Beiträgen für die Anthologie den Autoren und Autorinnen voraussichtlich im Oktober 2018 zugesandt und muss dann innerhalb einer Frist von 14 Tagen unterzeichnet zurückgeschickt werden.
Der Abdruck der jeweiligen Beiträge in der geplanten Anthologie erfolgt für die Autoren und Autorinnen honorarfrei, aber selbstverständlich auch ohne Kostenbeteiligung. Alle Autoren und Autorinnen mit Beiträgen in der Anthologie erhalten ein Freiexemplar des Buches und können weitere Exemplare mit einem Autorenrabatt erwerben.

Auswahlverfahren:
Es kommen insgesamt drei Auswahlverfahren zur Anwendung:
- Die Beiträge für die geplante Anthologie werden unmittelbar nach Ende der Ausschreibungsfrist von den Herausgebern und dem Verleger ausgewählt, damit die vorbereitenden Arbeiten für die Produktion der Anthologie ohne Zeitverzug angegangen werden können. Die Anonymität der Wettbewerbsbeiträge bleibt auch bei diesem Vorauswahlprozess gewahrt.
- Eine siebenköpfige Jury bestimmt auf Basis der anonymisierten Wettbewerbsbeiträge den Gewinner sowie den Zweit- und Drittplatzierten des Jurypreises und benennt zusätzlich drei weitere Autorinnen und Autoren, die zusammen mit den drei Jurypreisträgern zum Vortrag bei der Abschlussveranstaltung eingeladen werden. Für ggf. erforderliche „Nachrückverfahren“ werden zugleich weitere Autorinnen und Autoren bestimmt.
- Die sechs von der Jury ausgewählten Autorinnen und Autoren tragen ihre zum Wettbewerb eingereichten Gedichte bei der öffentlichen Abschlussveranstaltung am Samstag, 19. Januar 2019, im »Drehwerk 17/19« dem Publikum vor (für jeden Vortrag stehen maximal 10 Minuten zur Verfügung). Im Anschluss erfolgt eine Publikumsabstimmung, mit der der Gewinner sowie der Zweit- und Drittplatzierte des Publikumspreises bestimmt werden. Bei Stimmengleichheit werden die betroffenen Preise von den Organisatoren des Wettbewerbs angemessen aufgeteilt.

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