Werkstipendien der Landis & Gyr Stiftung

29. Januar 2021

Die Landis & Gyr Stiftung vergibt Werkstipendien an Schweizer Kunstschaffende in den Bereichen Film, Literatur, Komposition, Tanz, Theater und Visuelle Kunst. Angesichts der Coronakrise hat die Stiftung das Budget für Werkstipendien im Jahr 2021 erneut, wie bereits im Vorjahr, verdoppelt. Es stehen insgesamt Fr. 300‘000 zur Verfügung.

Die Werkstipendien richten sich an Schweizer Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, die ihre gewohnte Arbeitsumgebung aus welchen Gründen auch immer nicht verlassen können, oder an solche, die ein gezieltes Projekt in Arbeit oder in Aussicht haben, welches einen oder mehrere Arbeitsaufenthalte an frei wählbaren Orten vorsieht. Die mit einem Werkstipendium ausgezeichneten Künstlerinnen und Künstler sind frei in der örtlichen und zeitlichen Ausgestaltung ihres Vorhabens.

Wer ist teilnahmeberechtigt?
Teilnahmeberechtigt sind Schweizer Künstlerinnen und Künstler aller Sparten mit anerkanntem Leistungsausweis oder solche anderer Nationalität, welche aktuell seit mehr als drei Jahren offiziell in der Schweiz Wohnsitz haben. Die Werkstipendien sind nicht für am Anfang ihrer Karriere stehende Künstlerinnen und Künstler gedacht. Es besteht keine Altersgrenze. Ein bereits einmal erhaltenes Landis & Gyr Stipendium muss mindestens 10 Jahre zurückliegen. Drei Mal abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber können sich erst nach einer Frist von 5 Jahren erneut bewerben.

Was bietet die Landis & Gyr Stiftung?
Die Werkstipendien beinhalten einen Geldbetrag in der Höhe von je Fr. 10'000 bis max. Fr. 25‘000.

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