2. b-bobs-Literaturpreis für Menschen mit Behinderung: Thema: Es hört sich an wie eine Melodie (Täglich gibt es neue Einsendungen)


 


15. September 2019
 

Es hört sich an wie eine Melodie

Ein Schreib- und Buchprojekt
von Menschen mit Behinderung (1)
um den 2. b.bobs-59 Literaturpreis

 

(1)(UN-Behindertenrechtskonvention definiert Menschen mit Behinderung als Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.)

 

Wie hört sich das Leben an. Eine traurige Melodie, eine holprige, eine zärtliche.

Oder gibt es Momente in deinem Leben, in denen du eine besondere Melodie  vernommen hast.

Oder gibt es die Sehnsucht nach einer besonderen Melodie?



Einsendeschluss ist der 15. September 2019

Die Einsendungen möglichst bitte per Mail (eine doc-Datei als Anhang) mit dem Stichwort ‚Es hört sich an wie eine Melodie‘
An: info@geest-verlag.de
Wer dies nicht will oder kann, kann seinen Beitrag auch per Post an
Geest-Verlag
Wettbewerb ‚Es hört sich an wie eine Melodie‘
Lange Straße 41 a
49377 Vechta
schicken.

Die Form des Geschriebenen ist jedem selbst überlassen. Es kann eine Geschichte, ein Märchen, ein Tagebucheintrag, ein Brief, ein Gedicht, etc. sein. Es sollte alles nicht länger denn 5 A4-Seiten sein.
Die Sprache, in der geschrieben wird, ist jedem selbst überlassen. Für Menschen, die Probleme mit dem Schreiben haben, gibt es auch die Möglichkeit einem Schreiber die Geschichte zu erzählen, der sie dann aufschreibt. Der sollte mit genannt werden als Helfer.



Eine Jury, bestehend aus vier Vertretern sucht die Texte aus, die in die Anthologie aufgenommen werden und die Preisträger werden.

Folgende Preise werden vergeben:
    Preis 250 Euro
    Preis 150 Euro
    Preis 100 Euro

4.bis 10. Preis-Buchpakete

Jeder Teilnehmer der Anthologie erhält ein kostenloses Freiexemplar.

Die Hauptpreise können auf Beschluss der Jury aufgestockt oder die Gesamt-Gewinnsumme kann anders gestaffelt werden.

 

Bitte nicht vergessen:
Name, Anschrift (möglichst auch Mailadresse) und Alter angeben.

Mit der Einsendung erkennt der Autor an, dass sein Text in der Anthologie des Wettbewerbs und zu Werbezwecken auch auf Seiten des Geest-Verlags veröffentlicht wird. Das Urheberrecht bleibt bei den Autoren. Von minderjährigen Verfassern fordern wir vor der Veröffentlichung in der Anthologie eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ab. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung kann nicht erhoben werden.