31.01.2019 ist Meldeschluss bei der VG WORT für die Sonderverteilung Bibliothekstantieme 2019

VG WORT

Meldeschluss bei der VG WORT
für die Sonderverteilung Bibliothekstantieme 2019

Noch bis zum 31. Januar 2019 können Autorinnen und Autoren an der Sonderverteilung Bibliothekstantieme teilnehmen und der VG WORT Beiträge melden.

Autorinnen/Autoren sollten jetzt ihre Beiträge melden und sich gegebenenfalls um das Meldeformular [pdf-Datei, 124 KB] kümmern, um an der Sonderverteilung Bibliothekstantieme teilnehmen zu können.

Alle drei Jahre führt die VG WORT das Meldeverfahren Sonderverteilung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken durch. Es richtet sich an alle Urheberinnen und Urheber (Autorinnen/Autoren, Übersetzerinnen/Übersetzer, Herausgeberinnen/Herausgeber, Bearbeiterinnen/Bearbeiter) mit Wahrnehmungsvertrag,

  • deren Werke zwar in den Ausleihbeständen der öffentlichen Bibliotheken einstehen,
  • die aber in den vorangegangenen drei Jahren keine Bibliothekstantiemen erhalten haben.

Belletristische und autobiographische Print-Bücher sowie belletristische und autobiographische Print-Beiträge in Anthologien und literarischen Zeitschriften einschließlich Kinder- und Jugendliteratur sowie Lyrik, die seit 2009 erschienen sind und eine ISBN/ISSN-Nummer haben, können einmalig bis zum 31. Januar 2019 gemeldet werden.