Arbeitsstipendien für Berliner Autorinnen und Autoren 2010

1. Februar 2010
6 Monate
2.000 Euro | monatlich
Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Senatskanzlei, Kulturelle Angelegenheiten
Webseite
Mai 2010
Veröffentlichung erforderlich.
Erfolgreiche Bewerber müssen den 1. Wohnsitz Berlin mit einer Meldebescheinigung nachweisen.

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Beschreibung
Die Arbeitsstipendien sind dazu bestimmt, Berliner Schriftstellerinnen
und Schriftstellern die Möglichkeit zu geben, geplante literarische
Arbeiten zu beginnen, Entwürfe zu realisieren und begonnene Arbeiten
fortzusetzen bzw. zu vollenden. Die Mittel sollen die Stipendiatinnen
und Stipendiaten in die Lage versetzen, sich für die Zeit der Förderung
ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang auf eine literarische Arbeit
konzentrieren zu können. Zweck der Stipendienvergabe ist es u.a., die
Berliner literarische Szene lebendig zu erhalten.
Es sollen Schriftstellerinnen und Schriftsteller gefördert werden, die
sich bereits durch Veröffentlichungen ausgewiesen oder die in
Arbeitsproben eine literarische Befähigung erkennen lassen. Bei der
Vergabe von Stipendien dürfen bestimmte literarische Richtungen und
Tendenzen nicht einseitig bevorzugt werden. Maßgabe für die Vergabe
eines Stipendiums ist die literarische Qualität.
Grundsätzlich ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn die Autorin bzw.
der Autor in der Förderungszeit von anderer Seite ein Stipendium erhält.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, während der
Dauer des Stipendiums ihren 1. Wohnsitz in Berlin aufrecht zu erhalten.
Von einer Änderung des Wohnsitzes ist der Kulturverwaltung des Berliner
Senats umgehend Mitteilung zu machen.

Es werden jährlich zwölf Stipendien vergeben. Mit einer Entscheidung
ist im Mai 2010 zu rechnen. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden zu
diesem Zeitpunkt schriftlich über das Ergebnis benachrichtigt.

Bewerbung

Der Antrag muss folgende Unterlagen enthalten:
- ausgefüllter Bewerbungsbogen mit Angaben zur Person und zum künstlerischen Werdegang (zweifach!),
- Exposé und Leseprobe des literarischen Vorhabens (ca. 20 Seiten),
welches durch das Stipendium gefördert werden soll (einfach),
- fakultativ bis zu zwei weitere Arbeitsproben (Kopien) aus jüngster
Zeit (einfach); es wird gebeten, sich auch hierbei auf insgesamt 20
Seiten zu beschränken!
Anträge können auch persönlich abgegeben werden in Raum 4/B/1.
Abgabezeiten: Montags-Donnerstags 9-12 Uhr und 13 bis 15 Uhr, Freitags
9-12 Uhr und 13-14 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.
Es besteht die Möglichkeit, die Bewerbungsunterlagen innerhalb von 4
Wochen nach der Entscheidung abzuholen (Raum 4/B/1) (siehe
Abgabezeiten). Eine längere Aufbewahrung und eine postalische
Rücksendung sind nicht möglich!

Der
Regierende Bürgermeister von Berlin, Senatskanzlei - Kulturelle
Angelegenheiten, Referat VD - Förderung von Künstlerinnen und
Künstlern, Projekten und Freien Gruppen - Bereich Literatur
Brunnenstraße 188-190
D-10119 Berlin
Tel.: +49-(0)30-90 22 8-0
Fax.: +49-(0)30-90 22 8-450
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Herr Meyer
Tel.: +49-(0)30-90 228-536
Fax.: +49-(0)30-90 228-457
Wolfgang.Meyer@Kultur.berlin.de