Aufenthaltsstipendien des Freistaates Sachsen

 Aufenthaltsstipedien des Freistaates Sachsen
Einsendeschluss 1. Juli 
 
Die Kulturstiftung fördert Künstlerinnen und Künstler durch die Vergabe
von jährlich bis zu vier Aufenthaltsstipendien in Polen, Ungarn und der
Slowakei für sechs Wochen bis drei Monate. Sie beinhalten die
kostenlose Nutzung einer Unterkunft für den Förderzeitraum und die
einmaligen Reisekosten für die Hin- und Rückfahrt.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich freiberuflich tätige Künstlerinnen
und Künstler, die weder an einer Hochschule immatrikuliert sind noch in
einem Ausbildungsverhältnis stehen. Grundlage der Förderung ist die
Arbeit an einem Vorhaben. Entscheidend ist die Aussagekraft des
eingereichten Vorhabens und die künstlerische Qualität der
eingereichten Arbeiten.
Voraussetzung für die Vergabe eines Stipendiums ist, dass für den
Förderzeitraum von anderen Institutionen keine analoge Förderung
gewährt wird.

Die Empfänger der Förderstipendien werden im Herbst bekannt gegeben.

Bewerbung

Dem auf der Hompage herunterladbaren Bewerbungsbogen sind hinzuzufügen:

- aussagefähiges Dokumentationsmaterial zur künstlerischen Arbeit der
letzten fünf Jahre (Arbeitsproben, VHS, DVDs, Aufnahmen, Noten, Fotos,
Kataloge, Kleinbilddias, literarische Manuskriptproben von max. 10
Seiten). Originale werden nicht akzeptiert. Das Material ist mit Namen
und Anschrift zu versehen und gesondert aufzulisten.
- Kurzbiographie, die insbesondere über die künstlerische Entwicklung Auskunft gibt
- Informationen zu bisherigen Arbeiten und Projekten (Konzerte,
CD-Aufnahmen, Preise, Stipendien, Ausstellungen, Veröffentlichungen,
Aufführungen, Publikationsverzeichnis)
- eine ausführliche Darstellung des Arbeitsvorhabens

Eingereichtes Material wird nicht zurückgesendet.

Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Karl-Liebknecht-Str. 56
D-01109 Dresden
Tel.: +49-(0)351-88 48 00
Fax.: +49-(0)351-88 480 16
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Stichwort "Stipendien"

Dr. Manuel Frey
Tel.: +49-(0)351-88 480 15
Manuel.Frey@kss.smwk.sachsen.de