Schreibtipp: Literaturangaben

Literaturangaben
 
1. Angaben im laufenden Text:
 
Bei der Aufzählung von Stellenangaben in Büchern, Aufsätzen, Schriftstücken und dergleichen werden die einzelnen Angaben durch Kommas getrennt, wenn die Aufzählung Teil eines Satzes ist:
 
Über die Zusammensetzung von Substantiven schreiben Fleischer / Barz in ihrer Wortbildung, 2. Auflage, Tübingen 1995, S. 84 – 223.
 
Der Redner berief sich auf einen Artikel im „Spiegel“, 57. Jahrgang, 2003, Heft 8, S. 104.
 
Am Schluss der Aufzählung von Stellenangaben steht gewöhnlich kein Komma, wenn der Satz danach fortgesetzt wird. Das Komma kann jedoch gesetzt werden, wenn die Stellenangaben als nachgestellte genauere Bestimmung zum Namen des Autors aufgefasst werden:
 
Diese Regel ist im Duden, Die deutsche Rechtschreibung, 24. Auflage 2006, S. 75, K 110[,] enthalten.
 
J. Erben, Deutsche Grammatik, ein Leitfaden (Fischer Bücherei 904), S. 23 ff.[,] behandelt diese Frage ausführlich.
 
Bei Hinweisen auf Gesetze, Verordnungen usw. setzt man heute normalerweise kein Komma mehr:
 
Maßgebend ist § 6 Abs. 2 Satz 2 der Personalverordnung. Den Erfordernissen des Artikels 103 Absatz 1 des Grundgesetzes (auch: des Art. 103 Abs. 1 GG) muss Rechnung getragen werden.

aus dem Duden-Newsletter März