Sonderverteilung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken 2019 der VG Wort

Sonderverteilung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken 2019
Alle drei Jahre führt die VG Wort das Meldeverfahren Sonderverteilung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken durch. Es richtet sich an alle Urheber (Autoren, Übersetzer, Herausgeber, Bearbeiter) mit Wahrnehmungsvertrag, (Wer nich hat sollte den aber rasch abschließen) deren Werke zwar in den Ausleihbeständen der öffentlichen Bibliotheken einstehen, die aber in den vorangegangenen drei Jahren keine Bibliothekstantiemen erhalten haben.
Belletristische und autobiographische Print-Bücher sowie belletristische und autobiographische Print-Beiträge in Anthologien und literarischen Zeitschriften einschließlich Kinder- und Jugendliteratur sowie Lyrik, die seit 2009 erschienen sind und eine ISBN/ISSN-Nummer haben, können einmalig gemeldet werden.
Meldeformulare können ab 01.10.2018 angefordert werden bei Frau Gabriele Nagel, Telefon 089-51412-76, gabriele.nagel@vgwort.de.
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