Substantivierte Verben

Substantivierter Infinitiv

Als substantiviert gilt ein Infinitiv immer dann, wenn er
klassische Merkmale eines Substantivs aufweist, also beispielsweise
mit einem Artikel oder Adjektiv verbunden ist, mit einer
Präposition verknüpft ist oder durch ein Genitivattribut
ergänzt wird; in all diesen Fällen muss grundsätzlich
großgeschrieben werden: Das Rauchen ist verboten.
Zu schnelles Fahren ist gefährlich. Dein Verhalten ist
zum Davonlaufen. Das gedankenlose Quälen eines Tieres
sollte strenger bestraft werden.

Solche Substantivierungen können recht komplex sein,
d. h., der Form des Infinitivs als letztem Bestandteil
können andere Bestandteile vorausgehen – Großschreibung
gilt aber auch dann: Verrat mir doch dein Rezept zum
Schlankwerden! Wir haben kaum noch an das Zustandekommen
des Vertrages geglaubt.

Knifflig wird es, wenn bei einem Infinitiv ohne Artikel oder
nähere Bestimmung nicht klar ist, ob es sich nun um
einen verbalen oder einen substantivierten Infinitiv handelt.
In diesen Fällen kann man allerdings gar nichts falsch
machen, denn nun sind Groß- und Kleinschreibung gerechtfertigt: Radfahren
/ Rad fahren ist ein Beitrag zum Umweltschutz. In den Ferien übte
Tante Erna mit uns Kindern schwimmen / [das] Schwimmen.

 

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