Hochschule der Zukunft im Jahr 2049 (Ausschreibung)

31. Oktober 2023

Die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) wird im Oktober 2024 ihr 50-jähriges Bestehen am Standort Mannheim feiern. Vor diesem Hintergrund soll eine Science-Fiction-Anthologie mit dem Arbeitstitel Hochschule der Zukunft im Jahr 2049 veröffentlicht werden, für welche das Herausgeber-Team bis spätestens 31.10.2023 Kurzgeschichten erbittet. Das Projekt wurde durch die Forschungskooperation der DHBW mit der Phantastischen Bibliothek Wetzlar (PBW) inspiriert, in deren Rahmen die Sektion Future Life Science-Fiction-basierte Zukunftsszenarien für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen erstellt.

I. Was sucht das Herausgeber-Team?

Die einzureichenden Kurzgeschichten können das Thema Hochschule der Zukunft im Jahr 2049 abenteuerlich, kriminalistisch, humorvoll, romantisch, dramatisch, ernst, kritisch, nachdenklich stimmend, schockierend – oder auch ganz anders – kreativ bearbeiten, wobei neben Originalität ein logischer Handlungsstrang erwünscht ist. Der Science-Fiction-Charakter der Beiträge muss nicht dominieren, dessen Implikationen im Jahr 2049 sollten jedoch deutlich werden und zumindest theoretisch – gesellschaftlich, ökonomisch und technisch – denkbar sein (Near-Future Science Fiction). Beispielsweise wäre zu diesem Zeitpunkt eine Außenstelle der DHBW auf dem Mars nicht denkbar, da selbst optimistische Szenarien keine Kolonisation unseres Nachbarplaneten bis zum Jahr 2049 prognostizieren. Ebenso wird der Lehrstoff zu diesem Zeitpunkt sicherlich nicht mithilfe von Pillen verabreicht (die fragwürdige Verwendung lernunterstützender Hightech-Drogen wäre hingegen denkbar).

Der Begriff Hochschule darf im Rahmen der Ausschreibung weit gefasst werden. Natürlich würde es das Herausgeber-Team freuen, wenn das Modell des dualen Studiums in den Beiträgen berücksichtigt wird, doch werden sie alle Hochschultypen (z. B. Fachhochschule, Universität) sowie den Bereich des Fernstudiums gern akzeptieren. Ebenso ist es denkbar, dass Berufsbilder, die aktuell im Kontext der berufspraktischen Aus- und Weiterbildung verortet sind, zukünftig einen akademischen Hintergrund aufweisen werden.

Der folgende Fragekanon soll helfen, die Breite des Themenfelds zu veranschaulichen, und zur kreativen Bearbeitung anregen (der Kanon ist exemplarisch und keineswegs geschlossen: Es gibt zahllose weitere kreative Ansätze!):
 

  • Wie sieht die Hochschulinfrastruktur der Zukunft aus? Existieren beispielsweise Bibliotheken nur noch als Museen? Sind Mensen inzwischen durch einen Drohnenservice ersetzt worden?
  • Wird das Auslandssemester zukünftig mit einer VR-Brille durchlebt?
  • Wie verbringen Studierende ihre Freizeit (sofern sie noch Freizeit haben)?
  • Wie sind – im Kontext der stärkeren Bedeutung von Digitalisierung und KI – die Lehrpläne in der Zukunft gestaltet? Welche Wissensbereiche oder Studiengänge sind hinzugekommen, welche entfallen?
  • Wer – oder was – entscheidet nach welchen Kriterien über den Hochschulzugang?
  • Wird das Studium gefördert oder ist es ein privates Luxusgut?
  • Warum wählen junge Erwachsene überhaupt ein Studium (oder auch nicht)?
  • Welche Methoden und Hilfsmittel werden im Lehrbetrieb eingesetzt und wie wird deren Einsatz von den Akteuren empfunden? Ist die Lehre möglicherweise vollumfänglich dezentralisiert?
  • Welches gesellschaftliche Ansehen genießt die Hochschule der Zukunft? Wer lehrt oder forscht aus welchen Gründen?
  • Wie werden Prüfungen abgehalten und Täuschungsversuche unterbunden? Wie werden die Leistungen von Cyborgs bewertet?
  • Kooperieren Studierende zukünftig stärker als bisher oder befördert der Konkurrenzdruck das Einzelkämpfertum? Treffen sich Lerngruppen im Coworking Space oder in speziellen Hightech-Trainingszentren?
  • Welche technischen Rahmenbedingungen herrschen innerhalb und außerhalb des Campus?
  • Wer finanziert Hochschulforschung (und aus welcher Motivation heraus)?
  • Wie sind Theorie und Praxis innerhalb dualer Studiengänge im Jahre 2049 gestaltet?
  • Mit welchen Gedanken blickt ein Absolvent des Jahres 2024 im Jahr 2049 auf sein Studium zurück?

Die Perspektive zur Themenbearbeitung ist nicht auf direkte Beteiligte – Studenten-, Dozenten- und Professorenschaft – beschränkt. Innerhalb der Beiträge kann auch die Perspektive von indirekt in das Hochschulstudium eingebundenen oder auch außenstehenden Personen eingenommen werden. Beispiele:
 

  • Weshalb entschließt sich ein Ruheständler zum (erneuten) Studium und wie erlebt er dieses?
  • Wie gestaltet eine Cafébetreiberin in Hochschulnähe ihre Angebote?
  • Welche Kuriositäten begegnen einer Hausmeisterin im Arbeitsalltag des Jahres 2049?
  • Weshalb ermittelt ein Kriminalkommissar auf dem Campus?
  • Wie blickt ein Politiker, eine Firmenchefin oder ein Gewerkschafter im Rahmen einer Festrede auf die „Institution Hochschule“?
  • Was empfehlen Rektorinnen oder Dekane ihren Nachfolgern im Lichte der Veränderungen vergangener Hochschuljahrzehnte?
  • Welche studentischen Probleme beschäftigen Hochschulpsychologen?
  • Mit welchen Themen- und Problemstellungen müssen sich Doktoranden auseinandersetzen?
  • Wofür streitet die Studierendenvertretung (StuV)?
  • Welche Organisationen kritisieren, behindern oder unterstützen in der Zukunft – und aus welchen Gründen – die „Institution Hochschule“?

II. Was sucht das Herausgeber-Team nicht?

In aller Deutlichkeit: Wir suchen (Near Future) Science-Fiction-Kurzgeschichten,

  • keine Fantasy („forschende Elfen oder lehrende Zwerge“),
  • keine Märchen („verwunschene Hörsäle“),
  • keine Fabeln („dozierende Eulen oder studierende Hasen“),
  • keinen Steampunk („mit Dampfkraft betriebene Rechenzentren auf Luftschiffen“) etc.

Ebenso ausgeschlossen ist Fanfiction.
Dieser Auflistung widersprechende Einreichungen werden nicht berücksichtigt.

Der kontroverse oder kritische Umgang mit Ideologien oder Weltanschauungen ist selbstverständlich möglich, ebenso ist der (angemessene) Einbezug sowohl von Gewalt als auch Erotik in die Geschichten erlaubt, solange sich diese sinnvoll in die Handlung einfügen und nicht dem Selbstzweck dienen. Nicht akzeptiert werden hingegen extremistische, pornografische oder gewaltverherrlichende Inhalte.

III. Welche formalen Vorgaben gelten?

Die Einreichung ist auf eine Kurzgeschichte pro Person begrenzt. Bei der Kurzgeschichte muss es sich um eine selbstverfasste Erstveröffentlichung handeln, die frei von Rechten Dritter ist. Minderjährige bedürfen für die Teilnahme der Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten.

Das Herausgeber-Team würde sich auch über eine Kurzvita freuen, die im Falle der Auswahl der Kurzgeschichte in der Anthologie abgedruckt wird. Die Einreichung der Kurzvita ist optional und hat keinen Einfluss auf das Auswahlverfahren.

Formale Vorgaben für die Kurzgeschichte:
 

  • maximal 15 000 Zeichen (inklusive Leerzeichen); eine Mindestzeichenzahl besteht nicht
  • Schriftart Times New Roman in Schriftgröße 12
  • linksbündige Formatierung ohne Silbentrennung
  • Rechtschreibung nach aktuellem DUDEN
  • kursive Hervorhebungen sind erlaubt, bitte keine Unterstreichungen oder Fettdruck
  • Aufgrund der Anonymisierung im Rahmen des Auswahlverfahrens ist die Textdatei frei von persönlichen Angaben zu halten.
  • Dateiformat: .doc oder .docx
  • Die Textdatei ist mit dem Titel der Kurzgeschichte zu benennen (z. B. Die Fängerin im Weizen als: die_faengerin_im_weizen.doc).

Formale Vorgaben für die (optionale) Kurzvita:
 

  • Einreichung in einer gesonderten Datei
  • Formatierung analog zur Kurzgeschichte (siehe oben)
  • maximal 700 Zeichen (inklusive Leerzeichen); eine Mindestzeichenzahl besteht nicht
  • Die Kurzvita soll enthalten: Vorname und Nachname (oder Pseudonym), gegebenenfalls Titel; Geburtsjahr und Geburtsort; Beruf/aktuelle Tätigkeit; Werdegang (schön wäre ein ergänzender Satz zum persönlichen Hochschulbezug); letzte Publikation (falls gegeben); Homepage und E-Mail-Adresse (beides optional).
  • Dateiformat: .doc oder .docx
  • Die Textdatei ist nach dem Schema Nachname_Vorname.doc oder .docx zu benennen (z. B. benennt „Maxime Musterperson“ die Kurzvita als: musterperson_maxime.doc). Bitte – aus organisatorischen Gründen – zur Benennung der Datei den tatsächlichen Namen verwenden, auch wenn der Beitrag unter Pseudonym erscheinen soll.

IV. Wie werden Kurzgeschichte und optionale Kurzvita eingereicht?

Bitte fristgerecht bis spätestens zum 31.10.2023 per E-Mail senden an

anthologie2049@dhbw-mannheim.de

Aus organisatorischen Gründen können leider nur Einreichungen auf diesem Weg angenommen werden. Andere Einreichungswege werden nicht berücksichtigt; Einreichungen in Papierform werden ungesehen vernichtet.

In der E-Mail sind folgende Angaben zwingend erforderlich:
 

  • Kontaktdaten: Vorname und Nachname sowie Postanschrift
  • (optional: Angabe des Pseudonyms)
  • Titel des Beitrags
  • Selbstständigkeitserklärung und Rechtefreiheit: "Der Beitrag wurde von mir selbst verfasst und ist frei von Rechten Dritter."

V. Wie ist der Auswahl- und Publikationsprozess gestaltet?

Die Anthologie soll als Taschenbuch mit ISBN in einem Verlag erscheinen, eine spätere ergänzende Veröffentlichung als E-Book ist möglich.

Die Kurzgeschichten werden gesammelt und dem Herausgeber-Team anonymisiert übermittelt. Eine namentliche Zuordnung der Kurzgeschichten erfolgt erst nach dem Ende des Auswahlprozesses. Die jeweilige Annahme oder Nichtannahme wird per E-Mail mitgeteilt. Über Annahme oder Nichtannahme entscheiden einzig und allein die Qualität und Originalität der jeweiligen Kurzgeschichte. Im Falle der Annahme wird ein Autorenvertrag geschlossen. Die angenommenen Kurzgeschichten werden ein Lektorat sowie ein Korrektorat durchlaufen.

VI. Wie werden die Beiträge honoriert? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten?

Die Beteiligung an der Ausschreibung ist kostenfrei. Bei der Anthologie handelt es sich um ein Benefiz-Projekt, weshalb für die Kurzgeschichten kein Honorar gezahlt wird und auch das Herausgeber-Team auf eine Honorierung verzichtet. Der Reinerlös kommt der PBW zugute.

Der Verlag erhält lediglich ein einfaches Abdruckrecht, dass heiß, dass dieser die Kurzgeschichte in der Anthologie und im Rahmen möglicher Folgeauflagen in physischer Form (Buch) und nichtphysischer Form (E-Book) abdrucken darf. Ferner darf die Kurzgeschichte auf Veranstaltungen des Herausgeber-Teams, der DHBW sowie der PBW gelesen werden. Im Falle späterer Veröffentlichungen ist sicherzustellen, dass jeweils auf die Erstveröffentlichung mit Titel und ISBN hingewiesen wird.

Mit dem Abdruck in der Anthologie sind zwei Freiexemplare verbunden, im Falle der digitalen Veröffentlichung – gegebenenfalls ergänzend – ein kostenfreies E-Book. Ferner können rabattierte Exemplare der Anthologie über den Verlag bezogen werden. Es besteht ausdrücklich keine Abnahmepflicht. Für den Weiterverkauf rabattierter Exemplare sind die Regelungen zur Buchpreisbindung zu beachten.

Es besteht kein Recht auf Abdruck der eingereichten Kurzgeschichte. Die Entscheidung über den Abdruck oder Nichtabdruck trifft das Herausgeber-Team. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Das Herausgeber-Team behält es sich vor, im Falle der Einreichung von zu wenig geeigneten Kurzgeschichten die Ausschreibungsfrist zu verlängern, die Anthologie lediglich im verringerten Umfang, ausschließlich als E-Book oder gar nicht zu publizieren.

Das Herausgeber-Team wünscht viel Kreativität und Spaß beim Schreiben: Wir freuen uns auf die Einreichungen!

Kai Focke und Sabine Frambach