Zur Förderung österreichischer Autorinnen und Autoren in der Sparte Kinder- und Jugendliteratur, insbesondere zur Förderung des literarischen Nachwuchses, hat die Literaturabteilung des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport sechs Stipendien bereitgestellt. Bewerbungen können von Autorinnen und Autoren eingereicht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben. Eine Bewerbung ist mit Prosa, Lyrik und Theatertexten möglich.
Autorinnen und Autoren, die das Projektstipendium der Jahre 2019/20 und 2020/21 erhalten haben, also durchgehend 24 Monate lang das Stipendium bezogen haben, können sich erst wieder 2022 um ein Langzeitstipendium bewerben.
Die Laufzeit der Stipendien beträgt sechs Monate, beginnend mit 1. Juli 2021. Sie sind mit je € 7.800,- dotiert.
Die Bewerbung ist versandfertig in vierfacher Ausfertigung bis spätestens 12. März 2021 an das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Abteilung IV/A/5, Concordiaplatz 2, 1010 Wien, zu übermitteln. Zusätzlich ist das ausgefüllte Förderungsformular (einfach) beizulegen.
Die Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:
- Ausgefülltes Förderungsformular
- Lebenslauf
- Werkverzeichnis mit Angabe aller selbständigen Publikationen, des Verlags und des Erscheinungsjahrs; sollten keine selbständigen Publikationen vorliegen, bitte um Angabe der Veröffentlichungen in Zeitschriften, Anthologien usw.
- Liste der Preise und Auszeichnungen
- Projektbeschreibung und Arbeitsplan mit Angaben zum Stand des Projekts, zum geplanten Umfang und zum vorgesehenen Abschluss (maximal 3 Seiten)
- Arbeitsproben aus dem geplanten Projekt (maximal 10 Seiten)
Es wird gebeten, auf den einzelnen Unterlagen und am Kuvert deutlich sichtbar den Vor- und Familiennamen sowie die Bezeichnung "Mira-Lobe-Stipendium" anzubringen. Für die übermittelten Unterlagen wird keine Haftung übernommen. Die Unterlagen werden nicht retourniert. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Es gilt der Poststempel.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von einer Jury ausgewählt.
Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich vom Ergebnis der Auswahlsitzung in Kenntnis gesetzt, zugleich werden auch die Mitglieder der Jury bekannt gegeben. Auf Wunsch haben die Stipendiatinnen und Stipendiaten die Möglichkeit, kostenlos mit einer Lektorin beziehungsweise einem Lektor zusammenzuarbeiten.