EU-Programm KULTUR (2007-2013), Übersetzung

6. Februar 2013
6. Februar 2013
jährlich
Europäische Union
Webseite
Keine Eigenbewerbung möglich.
Sowohl der Antrag als auch die entsprechenden Anhänge sollten in einer der 23 Amtssprachen der EU eingereicht werden. Um das Verfahren jedoch zu beschleunigen, werden die Antragsteller gebeten, ihre Unterlagen in einer der drei Sprachen einzureichen, in denen die Leistungsbeschreibung veröffentlicht wurde: Englisch, Französisch, Deutsch.

Webseite

Beschreibung
Die EU möchte die Übersetzung von literarischen Werken europäischer Autoren in andere europäische Sprachen fördern, um eine möglichst weite Verbreitung der europäischen Literatur unter europäischen Bürgern zu erreichen. Diese Förderung ist eingeschränkt auf die am KULTUR-Programm teilnehmenden Länder.

Für Übersetzungsprojekte stehen jährlich ca. 1,7 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Berechnung der Finanzhilfe richtet sich nach der literarischen Gattung des zu übersetzenden Werks und beträgt zwischen 2.000 Euro und 60.000 Euro.

Prosa: Auf Basis eines ausgearbeiteten Pauschalsatzes (pro Seite und Sprache)
Lyrik: Auf Basis eines detallierten Budgets. In diesem Fall kann der Zuschuss nur die Übersetzungskosten abdecken, sofern diese Kosten nicht mehr als 50% der gesamten Kosten für die Übersetzung und Veröffentlichtung des Buches/der Bücher betragen.

Der Förderzeitraum beträgt maximal 24 Monate. Die Projekte müssen zwischen dem 1. September des Bewerbungsjahres und dem 31. August des Folgejahres beginnen. (Projektstart der nächsten Runde: zwischen 01. September 2013 und 31. August 2014)

Bewerbung

Bewerben können sich öffentliche sowie private Verlagshäuser oder Verlagsgruppen. Die genaue Bewerbungsfrist und Bewerbungsstelle sind den aktuellen Antragsunterlagen auf der Internetseite zu entnehmen.

Die Verlage:
* können pro Antrag max. 10 zu übersetzende Werke einreichen
* müssen über die benötigte finanzielle und fachliche Kompetenz verfügen
* müssen den grenzüberschreitenden Charakter der Übersetzung nachweisen
* müssen eine Originalausgabe jedes zu übersetzenden Werkes vorlegen
* müssen einen bereits abgeschlossenen Vertrag mit einem Übersetzer vorlegen, der in seine Muttersprache übersetzt

Die Werke:
* müssen zum Bereich Belletristik zählen, wobei die Gattung (Roman, Erzählung, Novelle, Theaterstück etc.) unerheblich ist
* müssen in einer offiziellen Sprache der am KULTUR-Programm teilnehmenden Länder geschrieben sein und in eine solche übersetzt werden
* müssen in der Ausgangssprache bereits veröffentlicht worden sein
* dürfen in der Zielsprache noch nicht veröffentlicht worden sein
* müssen von Autoren geschrieben worden sein, die Staatsbürger oder Einwohner eines am KULTUR-Programm teilnehmenden Landes sind.

Diese Angaben dienen lediglich der Orientierung. Teilnehmende werden daher gebeten, sich die Originalunterlagen der Europäischen Kommission anzusehen. Weitere Informationen hierzu sind im Programmleitfaden zu finden, der für die gesamte Laufzeit des KULTUR-Programms bis 2013 gilt.

       
 

Sabine Bornemann, Cultural Contact Point Germany
Tel.: +49-(0)228-20 135 20
info@ccp-deutschland.de