Förder- und Hauptpreis zum Übersetzerpreis der Kunststiftung NRW.

30. November 2012

IN KOOPERATION MIT DEM EUROPÄISCHEN ÜBERSETZER-KOLLEGIUM NORDRHEIN-WESTFALEN IN STRAELEN e.V.

ÜBERSETZERPREIS DER KUNSTSTIFTUNG NRW FÜR DAS JAHR 2013

HAUPTPREIS - AUSSCHREIBUNG

Der Preis

Die Kunststiftung NRW vergibt in Kooperation mit dem Europäischen Übersetzer-Kollegium in Straelen den mit 25.000 Euro dotierten Übersetzerpreis der Kunststiftung NRW. Der Übersetzerpreis der Kunststiftung NRW gehört damit zu den höchst dotierten Literaturpreisen in Europa.

Mit dem Preis werden jährlich herausragende Leistungen auf dem Gebiet der literarischen Übersetzung aus der deutschen in eine andere oder aus einer anderen in die deutsche Sprache gewürdigt. Unterstützung des internationalen Kulturaustausches und Völkerverständigung sind weitere Aspekte der Preisvergabe.

Der Preis wird seit dem Jahr 2001 zweimal aufeinander folgend an einen Übersetzer in die deutsche Sprache und dann einmal an einen Übersetzer aus der deutschen Sprache verliehen.

Der Preis wurde bis 2007 im zweijährigen Turnus vergeben. Seitdem erfolgt die Verleihung jährlich.
Seit 2012 wird der Preis um einen jährlichen FÖRDERPREIS ergänzt. Der Förderpreis ist mit 5.000 Euro dotiert - er wird zeitgleich und gesondert ausgeschrieben.

Der Übersetzerpreis der Kunststiftung für das Jahr 2013
wird an einen deutschsprachigen Übersetzer vergeben. Er würdigt eine herausragende literarische Übersetzung ins Deutsche; gleichzeitig wird das Gesamtwerk des Übersetzers ausgezeichnet.

Preisvorschläge

werden von Übersetzern (auch Eigenbewerbungen), Verlagen, Lektoren, Literaturkritikern und Buchhändlern entgegengenommen. Berücksichtigt werden Werke erzählender Prosa aus allen Sprachen, keine Kinder- und Jugendliteratur. Die Übersetzung muss publiziert und sollte lieferbar sein.

Teilnahmebedingungen

Bewerbungen müssen enthalten

a) in sechsfacher Ausführung:

  • Bio-Bibliographie des Übersetzers einschließlich Anschrift, Telefon- und Mobilnummer, E-Mail-Adresse
  • vollständige Publikationsliste (mit Verlagsangaben)
  • Verlagsausgabe der auszuzeichnenden Übersetzung
  • Begründung

b) in einfacher Ausführung:

  • veröffentlichungsfähiger Text zu Leben und übersetzerischem Werk (maximal eine Seite)
  • veröffentlichungsfähiges honorarfreies Foto mit Copyrightvermerk; das Foto können Sie ersatzweise in digitaler Form direkt an reginapeeters@uebersetzerkollegium.com schicken.
  • Originalsprachliche Ausgabe der eingereichten Übersetzung (ersatzweise Kopie des Originals)

Bewerbungsschluss: Freitag, 30. November 2012 (Poststempel)

Bewerbungen sind zu richten an

Europäisches Übersetzer-Kollegium
Stichwort: Übersetzerpreis der Kunststiftung NRW
Kuhstraße 15-19
D-47638 Straelen

Die Jury

Die Stiftung hat fünf unabhängige Jury-Mitglieder berufen, die über die Preis¬vergabe entscheiden.

Der Jury gehören an

• Jürgen Dormagen
• Cornelia Holfelder-von der Tann
• Kristof Magnusson
• Ragni Maria Seidl-Gschwend
• Rosemarie Tietze

Weitere Informationen

Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgereicht. Über die Zuerkennung des Preises entscheidet die Jury. Die Entscheidung wird im Fall der Absage nicht begründet.

Die abschließende, nicht öffentliche Jury-Sitzung findet im Frühjahr 2013 statt. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Hauptpreis und Förderpreis werden gemeinsam voraussichtlich im Juni 2013 verliehen.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
www.euk-straelen.de und www.kunststiftungnrw.de
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FÖRDERPREIS - AUSSCHREIBUNG

Seit dem Jahr 2012 vergibt die Kunststiftung NRW in Kooperation mit dem Europäischen Übersetzer-Kollegium in Straelen zusätzlich den mit 5.000 Euro dotierten FÖRDERPREIS zum Übersetzerpreis der Kunststiftung NRW.

Die Kunststiftung NRW versteht den FÖRDERPREIS als Ermutigung für alle Übersetzerinnen und Übersetzer, die bereits publiziert haben, aber noch nicht über ein umfängliches Lebenswerk verfügen.
Der FÖRDERPREIS soll als Anerkennung und materielle Unterstützung dazu beitragen, sich auch in Zukunft auf das Abenteuer Übersetzen einzulassen.

Eine Altersbeschränkung für Bewerber besteht nicht.

Der mit 25.000 Euro dotierte Übersetzerpreis der Kunststiftung NRW wird bereits seit dem Jahr 2001 zweimal aufeinander folgend an einen Übersetzer in die deutsche Sprache und dann einmal an einen Übersetzer aus der deutschen Sprache verliehen.
Der Preis wurde bis 2007 im zweijährigen Turnus vergeben. Seitdem erfolgt die Verleihung jährlich.
Die Ausschreibungen von Hauptpreis und Förderpreis erfolgen zeitgleich.

Der FÖRDERPREIS zum Übersetzerpreis der Kunststiftung für das Jahr 2013
wird an einen deutschsprachigen Übersetzer vergeben. Er würdigt eine literarische Übersetzung ins Deutsche. Der FÖRDERPREIS kann sowohl für eine einzelne Übersetzung als auch für die Summe mehrerer übersetzerischer Projekte (eines Autors, eines Themenbereiches, einer Epoche usw.) vergeben werden.
Bitte reichen Sie in solchen Fällen mindestens drei Titel des von Ihnen übersetzten Schwerpunktes ein.

Preisvorschläge

werden von Übersetzern (auch Eigenbewerbungen), Verlagen, Lektoren, Literaturkritikern und Buchhändlern entgegengenommen. Berücksichtigt werden Werke erzählender Prosa aus allen Sprachen, keine Kinder- und Jugendliteratur. Die Übersetzung muss publiziert und sollte lieferbar sein.

Teilnahmebedingungen

Bewerbungen müssen enthalten

a) in sechsfacher Ausführung:

  • Bio-Bibliographie des Übersetzers einschließlich Anschrift, Telefon- und Mobilnummer, E-Mail-Adresse
  • vollständige Publikationsliste (mit Verlagsangaben)
  • Verlagsausgabe der auszuzeichnenden Übersetzung(en)
  • Begründung

b) in einfacher Ausführung:

  • veröffentlichungsfähiger Text zu Leben und übersetzerischem Werk (maximal eine Seite)
  • veröffentlichungsfähiges honorarfreies Foto mit Copyrightvermerk; das Foto können Sie ersatzweise in digitaler Form direkt an reginapeeters@uebersetzerkollegium.com schicken.
  • Originalsprachliche Ausgabe der eingereichten Übersetzung(en) (ersatzweise Kopie(n) des Originals)

Bewerbungsschluss: Freitag, 30. November 2012 (Poststempel)

Bewerbungen sind zu richten an:

Europäisches Übersetzer-Kollegium
Stichwort: Förderpreis zum Übersetzerpreis der Kunststiftung NRW
Kuhstraße 15-19
D-47638 Straelen

Die Jury

Die Stiftung hat fünf unabhängige Jury-Mitglieder berufen, die über die Preisvergabe entscheiden.

Der Jury gehören an

  • Jürgen Dormagen
  • Cornelia Holfelder-von der Tann
  • Kristof Magnusson
  • Ragni Maria Seidl-Gschwend
  • Rosemarie Tietze

Weitere Informationen

Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgereicht. Über die Zuerkennung des FÖRDERPREISES entscheidet die Jury. Die Entscheidung wird im Fall der Absage nicht begründet.

Die abschließende, nicht öffentliche Jury-Sitzung findet im Frühjahr 2013 statt. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Förderpreis und Hauptpreis werden gemeinsam voraussichtlich im Juni 2013 verliehen.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.euk-straelen.de und www.kunststiftungnrw.de