Kurd-Laßwitz-Stipendium der Residenzstadt Gotha 2018

31. August 2017

Die Residenzstadt Gotha wird der, von der Jury unter Ausschluss des Rechtsweges ausgewählten Persönlichkeit, als „Kurd-Laßwitz-Stipendium“ einen Betrag in Höhe von insgesamt 5000,00€ gewähren. Der Stipendiat erhält im Rahmen einer Honorarvereinbarung monatlich einen Betrag von 500,00€ und nach Fertigstellung seines eigenständigen Buchwerkes, das in der Zeit des Stipendiums erarbeitet worden ist, einen weiteren Betrag von 2000,00€.

Die Stadt Gotha schreibt für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 das „Kurd-Laßwitz-Stipendium der Residenzstadt Gotha“ aus. Gesucht werden dafür  Schriftstellerinnen und Schriftsteller deutscher Sprache, die bisher mindestens ein Werk der Kinder- und Jugendliteratur veröffentlicht haben und bereit sind, während der Zeit des Stipendiums ein neues Werk zu schaffen, das von der Stadt Gotha als Buchtitel veröffentlicht werden kann.

Die Beiträge im Rahmen des „Kurd-Laßwitz-Stipendiums“ sollen sich an Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 27 Jahren richten, um sie mit kulturellen, aktuellen und sozialen Themen zu konfrontieren. Die Einbindung regionaler und ortsspezifischer Themen ist sehr erwünscht. Es werden keine bestimmten literarischen Gattungen oder thematische Begrenzungen vorgegeben.

Während des Aufenthaltes wird der Stipendiat eigene literarische Gesprächsrunden durchführen, an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen, wöchentliche Zeitungsbeiträge gestalten, mit Schulklassen und Kindertagesstättengruppen arbeiten, die Projektarbeit in den Kinder- und Jugendtreffs sowie der freien Szene unterstützen und ein eigenständigen literarischen Werk erarbeiten. Der Stipendiat ist angehalten über seinen Arbeitsaufenthalt eine literarische Projektbeschreibung in Form eines Arbeitstagebuches erstellen.

Das Stipendium wird für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten gewährt. Der sechsmonatige Präsenzzeitraum kann innerhalb des Jahres frei gewählt werden.

Die Residenzstadt Gotha gewährt dem Stipendiaten einen sechsmonatigen Aufenthalt in der möblierten „Kurd-Laßwitz-Wohnung“. Diese wird für die Zeit des Stipendiums kostenlos bereitgestellt und enthält die notwendigen Medienausstattungen (PC, Internet-Anschluss). Es wird erwartet, dass der Stipendiat für die Zeit seines Stipendiums die Wohnung als Wohn- und Arbeitssitz wählt.

Die Bewerbungen sind bis 31.08.2017 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten. Gebeten wird um die Einsendung einer unveröffentlichten Textprobe (maximal 20 A 4 Seiten), eines Lebenslaufes mit Lichtbild sowie einer Bibliographie. Eine Zurücksendung von Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Die Entscheidung über die Vergabe des „Kurd-Laßwitz-Stipendiums“ wird nach Entscheidung der Jury durch den Oberbürgermeister am 25.10.2017 bekannt gegeben.

Kontaktmöglichkeit

Maik Märtin Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Städtepartnerschaften und Kultur Tel: 03621 / 222 212 Fax: 03621 / 222 293 e-mail: pressereferent@gotha.de

 

Die Entscheidung über die Vergabe des „Kurd-Laßwitz-Stipendiums“ wird nach Entscheidung der Jury durch den Oberbürgermeister am 25.10.2017 bekannt gegeben.