Berliner Projektförderungen Literatur im Jahr 2011 (18. Oktober)
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Projektmittel können sowohl einzelne oder mehrere Autorinnen und Autoren, Literaturvermittler als auch Vereine und andere Organisationen beantragen.
Gefördert werden literarische Projekte, in denen komplexere, experimentelle, interdisziplinäre und / oder zielgruppenorientierte Ansätze und Formate im Bereich der Vermittlung der belletristischen Gegenwartsliteratur zum Ausdruck kommen. Die Bandbreite reicht z.B. von der innovativen, vergleichenden Präsentation und einfallsreichen Vermittlung anspruchsvoller Gegenwartsliteratur bis zu interdisziplinär und / oder thematisch angelegten Symposien und Tagungen mit dem Ausgangspunkt neuere Literatur. Wenn möglich, sollten auch in Berlin arbeitende Autorinnen und Autoren bei der Programmgestaltung berücksichtigt werden. Es ist darzulegen, welche Zielgruppen mit der Veranstaltung angesprochen werden sollen und wie dieses geschieht (Öffentlichkeitsarbeit).
Die Projektorganisatoren bzw. Organisationen sollten sich bereits in der Vergangenheit durch hochwertige literarische Arbeit ausgewiesen haben bzw. Erfahrungen mit der Veranstaltung von Projekten vorweisen können; dieses ist mit entsprechenden Unterlagen zu belegen. Druckkostenzuschüsse für Einzelvorhaben bzw. für Literaturzeitschriften werden nicht gefördert. Jubiläums- und andere überwiegend vereinsinterne Veranstaltungen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Voraussetzungen und Bedingungen
Das Projekt muss zwischen Januar und Dezember 2011 in Berlin durchgeführt werden. Es können nur solche Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben.
Über die Zahl der zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Förderungsmittel berät die Jury und übergibt entsprechende Vorschläge an die Kulturverwaltung des Berliner Senats. Der beantragte Projektzuschuss sollte 10.000,-- Euro nicht überschreiten. Beantragt werden können sowohl Personalmittel (Honorare) als auch die für die Projektdurchführung und die Öffentlichkeitsarbeit notwendigen Sachmittel.
Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige dreiköpfige Jury bis Ende Dezember 2010. Maßstäbe der Beurteilung sind die zu erwartende Qualität der präsentierten Literatur und seiner Vermittlungsformen sowie die erwartete Öffentlichkeitswirkung.
Die Vergabe der Fördermittel kann nur bei Verfügbarkeit der Haushaltsmittel erfolgen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Alle Antragstellerinnen und Antragsteller bekommen eine schriftliche Mitteilung über die Votierung der Jury bis Ende Dezember 2010.
Ausschluss
Mitglieder der Jury und deren Angehörige sowie Mitarbeiter/innen der Kulturverwaltung des Berliner Senats und deren Angehörige sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
Die Kulturverwaltung des Berliner Senats ermöglicht in diesem Jahr erstmals eine Online-Bewerbung für die Projektförderung im Bereich Literatur.
Der Link zum Online-Formular kann im Internet aufgerufen werden.
Künstler/innen, die den Antrag per Hand ausfüllen möchten, können sich die Bewerbungsunterlagen bei der Kulturverwaltung des Berliner Senats, Brunnenstraße 188-190, 10119 Ber-lin-Mitte in Zimmer 4/B/1 oder beim Pförtner abholen.
Die Bewerbung ist auf dem in der Anlage beigefügten Antrag einzureichen und muss eine ausführliche Projektbeschreibung, einen ausgeglichenen Finanzierungsplan und ggf. Informationsmaterialien als Anlagen beinhalten.
Die Kulturverwaltung empfiehlt den Bewerberinnen und Bewerbern jedoch, die neue Möglichkeit der Online-Bewerbung zu nutzen.
Brunnenstraße 188-190
D-10119 Berlin
Tel.: +49-(0)30-90 22 8-0
Fax.: +49-(0)30-90 22 8-450
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Wolfgang Meyer
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Fax.: +49-(0)30-90 22 8-457
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