Burgschreiber:in zu Beeskow
Das Amt „Burgschreiber:in zu Beeskow“ besteht bereits seit dem Jahre 1993 und wird vom Landkreis Oder-Spree und der Stadt Beeskow für die Dauer von fünf Monaten ausgeschrieben.
Es ist mit einem Förderstipendium in Höhe von 5.000 Euro sowie freiem Wohn- und Arbeitsraum auf der Burg Beeskow verbunden. Das Stipendium ermöglicht dem/r Burgschreiber:in, eigene literarische Vorhaben umzusetzen. Wünschenswert ist die Bereitschaft zum aktiven Austausch zwischen Burgschreiber:in, Stadt und Region. Die Burg unterstützt den/die Burgschreiber:in, eigene Vorstellungen und Ideen für Projekte vor Ort zu verwirklichen, beispielsweise in Form von Lesungen, in Zusammenarbeit mit Schulen und/oder kulturellen Einrichtungen sowie der lokalen Presse.
Für den/die Amtsinhaber:in besteht für die Dauer des Stipendiums grundsätzlich Residenzpflicht. Eine im Januar 2024 geplante Antritts- und im Mai 2024 geplante Abschlusslesung sind wahrzunehmen. Weitere Lesungstermine können in Abstimmung mit dem/der Burgschreiber:in vereinbart werden. Der/die Burgschreiber:in verfasst im Laufe der Amtszeit neben eigenen literarischen Vorhaben sogenannte Burgminiaturen, die Teil der Abschlusslesung sind und der Burg für eine mögliche Veröffentlichung zur Verfügung stehen.
Grundlage für die Bewerbung ist die Anerkennung der „Richtlinien für die Verleihung des Amtes Burgschreiber:in zu Beeskow“. Voraussetzung für die Bewerbung ist die erfolgte Veröffentlichung von mindestens drei selbstständigen Publikationen (Bücher, Anthologiebeiträge, Beiträge in Literaturzeitschriften mit ISBN/ISSN bzw. Aufführungs-, Sendedatum für Dramatik, Hörspiel, Drehbuch), die nicht im Eigenverlag bzw. durch Eigenfinanzierung zustande gekommen sind.
Die Bewerber:innen reichen drei Leseproben im Umfang von insgesamt max. 25 Seiten ein. Um ein kurzes, aussagekräftiges Motivationsschreiben (inhaltliches Interesse, literarische Vorhaben für die Dauer der Amtszeit, eigene Vorstellungen zur Amtserfüllung) wird gebeten. Als Anlagen sind die Biografie, ein für eine mögliche Veröffentlichung frei gegebenes Foto und die Bibliografie einzureichen. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen inklusive Anschrift und Telefonnummer werden nur in elektronischer Form – zusammengefasst in einer, mit dem vollständigen Namen des/r Einreichenden gekennzeichneten PDF-Datei – entgegengenommen. Einsendeschluss ist der 02.07.2023 (Maileingang).
Eine wiederholte Bewerbung ehemaliger Burgschreiber:innen ist nicht möglich. Über die Vergabe entscheidet im September 2023 eine Jury entsprechend der Richtlinien. Ihre Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Kontakt: Stephanie Lubasch, Tel. 03366 35-2706; stephanie.lubasch@l-os.de
Burgschreiber:innenrichtlinien
Als Ausdruck des Kulturwillens der Bevölkerung von Beeskow und des Landkreises OderSpree und in der Absicht, Literatur und Publizistik als Mittel zur Verständigung für alle Bürger zu fördern, haben Stadt und Landkreis das Amt des/r Burgschreibers/in zu Beeskow eingerichtet.
In Zeiten zunehmender sozialer Unsicherheit und Entfremdung, in denen neue Strategien zu begreifen und zu entwickeln sind, kommt dem geschriebenen Wort eine besondere Mittlerfunktion zu. Je komplexer gesellschaftliche Strukturen werden, desto wichtiger werden für den Einzelnen die Region und das Gefühl, dazuzugehören. Selbstbewusstsein und Identität hängen davon ab, Eigenes zu haben und zu schaffen. Hilfestellung dabei zu leisten, dieses Eigene kenntlich zu machen, nach seinen Ursprüngen und Potenzialen für die Zukunft zu fragen, soll Aufgabe des/r Burgschreibers/in sein. Für Zielsetzung und Vergabe dieses Amtes gelten folgende Kriterien: