Deutsche Akademie Rom Casa Baldi (Aufenthaltsstipendium)
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Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens fünf Jahren den ersten Wohnsitz und ihren Schaffensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Den Stipendiaten wird freie Unterkunft und ein pauschales Barstipendium (inklusive Reise-, Transport-, Materialkosten) gewährt. Kontaktmöglichkeiten zu den deutschen Kulturinstituten in Rom, den römischen und italienischen Kultureinrichtungen und zu den der Deutschen Akademie Rom vergleichbaren ausländischen Künstlerförderungseinrichtungen sowie zu Galerien, Agenturen, Verlagen, etc. werden unterstützt. Außerdem werden die Beteiligung an Veröffentlichungen und Veranstaltungen der Deutschen Akademie Rom (insbesondere an der gemeinsamen Abschlusspräsentation der während des Studienaufenthalts entstandenen Werke), Einzelpräsentationen (Ausstellungen, Lesungen, Konzerte) sowie Veröffentlichungen (Kataloge, Bücher, CD's) auf Vorschlag der Direktion, sofern hierfür Drittmittel bereitstehen, gefördert.
Das Auswahlverfahren in der Sparte Literatur ist grundsätzlich einstufig. Bewerbungen von Studierenden sind ausgeschlossen. Die für die Kunstförderung zuständige Behörde des Landes wählt allein unter Qualitätsgesichtspunkten aus. Sie schlägt die Kandidatinnen und Kandidaten bis Ende März der Auswahljury bei der Kulturstiftung der Länder vor. Die Endauswahl findet spätestens Ende Juni statt, so daß die Künstlerinnen und Künstler in der Regel bis Anfang Juli erfahren, ob sie im kommenden Jahr einen Studienplatz in der Casa Baldi erhalten.
Künstlerinnen und Künstler, die die Voraussetzungen für ein Stipendium erfüllen, können sich mit den erbetenen Unterlagen bei der für die Kunstförderung zuständigen Behörde ihres Landes bis spätestens zum 15.1. für einen Studienaufenthalt im folgenden Jahr bewerben.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Der Bewerber gibt an, welche Gründe er für den Aufenthalt in Italien hat. Außerdem ist er verpflichtet, während der Dauer des Auslandsaufenthalts vor Ort präsent zu sein. Bewerber müssen bereits öffentliche Anerkennung gefunden haben; bei Antritt des Aufenthaltes in Italien müssen Grundkenntnisse der italienischen Sprache vorhanden sein; Bewerber müssen einem längerem Aufenthalt im südlichen Klima gesundheitlich gewachsen sein, was durch ein ärztliches Attest kurz vor Antritt des Studienaufenthaltes nachzuweisen ist. Die in vierfacher Ausfertigung vorzulegenden Bewerbungsbögen finden sich auf der Internetseite.
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