Deutscher Kinderhörspielpreis

1. August 2009

Deutscher Kinderhörspielpreis: Jetzt bewerben!

Die
Filmstiftung Nordrhein-Westfalen schreibt, zusammen mit der ARD und
unterstützt von der Stadt Wuppertal, für das Jahr 2009 zum vierten Mal
den DEUTSCHEN KINDERHÖRSPIELPREIS aus.
Der Preis wird jährlich ausgelobt.

Die
Preisverleihung findet am 8. November 2009 im Rahmen der
ARD-Hörspieltage in Karlsruhe statt. Den Vorsitz der Jury hat Frank
Olbert übernommen.

Der Preis soll dem Kinderhörspiel zu mehr Aufmerksamkeit verhelfen.
Die Ausschreibungsbedingungen sowie das Anmeldeformular finden Sie in mehrfacher Ausfertigung anbei.

Die Beiträge zum DEUTSCHEN KINDERHÖRSPIELPREIS 2009 sind zu senden an:
Hessischer Rundfunk
Hörspiel
Kinderhörspielpreis
Stefanie Hatz
60222 Frankfurt am Main
mail: Kinderhoerspielpreis@hr-online.de

Unvollständige
Einreichungsunterlagen nehmen nicht am Wettbewerb teil. Zugelassen sind
nur Hörspiele (dramatisierte Inszenierungen mit verteilten
Sprecherrollen).

Einsendeschluss ist der 1. August 2009, es gilt das Datum des Poststempels.

Für
weitere Informationen kontaktieren Sie bitte: Filmstiftung NRW, Tanja
Güß, Tel.: 0211-930500, Fax: 0211-93050-85, presse@filmstiftung.de



Aus den Statuten Deutscher Kinderhörspielpreis

Der Deutsche Kinderhörspielpreis besteht aus einer Urkunde sowie einer
Trophäe und ist mit 5000 Euro dotiert. ARD und Filmstiftung NRW
finanzieren die Preissumme zu gleichen Teilen.
Zur Einreichung berechtigt sind die Landesrundfunkanstalten der ARD und DLR als auch Verlage, Autoren
und andere Hörspiel-Produzenten. Die eingereichten Werke müssen
veröffentlicht / gesendet sein oder einen festen
Sende-/Veröffentlichungstermin bis zum 31.12. des Jahres, in dem der
Preis vergeben wird, nachweisen können. Produktionen, die vor dem 1.
Juli des Vorjahres gesendet/veröffentlicht wurden, sind nicht
zugelassen. Jeder Einreicher darf maximal eine Produktion mit einer maximalen Länge von 90 min. in Form einer CD
zum Wettbewerb einreichen. Einzelne Folgen von Hörspielserien sind
zugelassen. Keine Produktion darf mehrfach eingereicht werden. Die
Einreichung einer Serienfolge schließt die Einreichung anderer Folgen
derselben Serie aus.

Der Einreichungsschluss für den Wettbewerb ist der 1. August des Jahres, in dem der Preis vergeben wird.

Mit der Produktion (in zehnfacher CD-Kopie) sind einzureichen:
a) Anmeldeformular (die dort gemachten Angaben sind für die Einreichung verbindlich)
b) Produktionsblatt mit Angaben zum Inhalt (Pressetext), zur Besetzung,
zum Ort und Zeitpunkt der Produktion und gegebenenfalls deren
Erstsendedatum und Daten von Veröffentlichungen des Werkes.
c) Manuskript oder, wo ein solches nicht vorliegt, ein Treatment.
d) Kurzbiographie und Werkverzeichnis des Urhebers.
e) Angaben zu den Online-Nutzungsrechten (vgl. Ziffer II).II.
Mit der Einreichung ihres Wettbewerbsbeitrags räumt der Einreicher dem
federführenden Veranstalter der Hörspieltage an seiner Produktion alle
erforderlichen Rechte ein, um die Produktion im Rahmen der Hörspieltage
öffentlich wiederzugeben und stellt ihn von Ansprüchen Dritter frei,
die wegen dieser Nutzung etwa erhoben werden.
Das Gewinnerstück soll nach Möglichkeit während eines Zeitraums von
sieben Tagen im Internetangebot der ARD zur öffentlichen Wiedergabe
genutzt werden.
Die Abklärung der Rechte erfolgt im Einzelfall mit dem Gewinner.
Es wird angeregt, eine Kopie der Produktion in den Präsenzbestand der
Mediathek des ZKM dauerhaft einzustellen, nicht zuletzt zum Zwecke der
Bekanntmachung des Preises und der Werbemaßnahmen für das Rundfunkwesen.

Über
die Zuerkennung des Preises entscheidet eine unabhängige Jury. Die Jury
besteht aus fünf Mitgliedern. Die Filmstiftung NRW und die ARD benennen
jeweils zwei Jury-Mitglieder, die Stadt Wuppertal das fünfte Mitglied.
Über den Vorsitz (eines der fünf Jurymitglieder) verständigen sich
Filmstiftung NRW, ARD und die Stadt Wuppertal. Die Juroren dürfen keine
festangestellten oder festen freien Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt
bzw. der Filmstiftung NRW sein, sie dürfen ebenfalls keine festen
Mitarbeiter eines Labels sein, das eine Produktion in den Wettbewerb
einreicht.
Sobald mehr als 25 Produktionen eingereicht werden,
trifft der Vorsitzende im Kontakt mit der Jury eine Vorauswahl. Die
Jury trifft sich zur Schlussabstimmung in Wuppertal. Die Stadt
Wuppertal unterstützt den Wettbewerb und den Preis und trägt zur
Durchführung der Jurysitzung bei.
Die Beratungen der Jury sind nichtöffentlich. Die Jury-Mitglieder sind
zur Stimmabgabe verpflichtet; die Jury trifft ihre Entscheidung mit
einfacher Stimmenmehrheit.
Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.