Deutscher Literaturfonds - Werkstipendien
Autorenförderung
Voraussetzung ist die bereits erfolgte Veröffentlichung eines nicht selbst finanzierten eigenständigen literarischen Buchs in einem anerkannten deutschsprachigen Verlag. (Veröffentlichungen in Anthologien oder Literaturzeitschriften sind damit nicht gemeint.) Weitere Informationen finden Sie hier: Werkstipendien für Autorinnen und Autoren zur Förderung eines literarisch hochrangigen Projekts. (Sach- und Kunstbücher, Biographien und Drehbücher sind von der Förderung ausgeschlossen.) Maximale Höhe: 2.000 Euro pro Monat. Maximale Laufzeit: 1 Jahr Die Antragstellung ist nicht an die Benutzung von Formularen gebunden. Nötig sind folgende Unterlagen: Weitere Informationen finden Sie hier: Die inhaltlichen Entscheidungen des Literaturfonds werden vom Kuratorium getroffen. Zweimal jährlich berät es über die eingereichten Anträge. Antragsfristen: Deutscher Literaturfonds e.V. Telefon: 06151 - 40930Teilnahmebeschränkungen
http://deutscher-literaturfonds.de/?k=2&sk=29Beschreibung
Bewerbung
Anträge via e-mail werden jedoch leider nicht entgegengenommen.
Anträge bitte nicht mehrfach einreichen.
Name, Adresse, Alter
Ausbildung, Tätigkeitsbereich
Verzeichnis der bisherigen Buch-Veröffentlichungen mit Verlagsangabe
Information über gleichzeitige Anträge bei anderen Stellen
Bankverbindung
Kurze Angabe über die Dauer des beantragten Stipendiums.
Der Auszug aus dem Werk, für das die Förderung beantragt wird, sollte ca. 20 Seiten umfassen.
http://deutscher-literaturfonds.de/?k=2&sk=30Besonderer Hinweis
Die Vergabesitzungen des Deutschen Literaturfonds finden in der Regel im Mai und im November, statt. Letzter Einsendetermin für Anträge auf Förderung ist jeweils der 30. November (für die Frühjahrssitzung) bzw. der 31. Mai (für die Herbstsitzung).
Kriterium für den rechtzeitigen Eingang eines Antrags ist der Poststempel.Kontaktmöglichkeit
Alexandraweg 23
D - 64287 Darmstadt
Telefax: 06151 - 409333Vergabeturnus
Gestiftet von/Sponsoren