Antragsberechtigt beim Deutschen Literaturfonds sind deutschsprachige Autor*innen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder mit erstem Wohnsitz in Deutschland.
Bewerben können sich Autor*innen, die bereits mindestens eine von ihnen nicht selbst finanzierte eigenständige deutschsprachige literarische Publikation in einem anerkannten Verlag veröffentlicht haben. Veröffentlichungen in Anthologien oder Literaturzeitschriften zählen nicht dazu, ebenfalls keine Veröffentlichungen als book on demand, in einem Selfpuplishing- oder Bezahlverlag.
Grundsätzlich ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn für den Förderzeitraum von anderer Seite ein Stipendium besteht.
Die Arbeitsstipendien des Deutschen Literaturfonds e.V. verstehen sich als Auszeichnung und dienen der Arbeit an literarischen Werken von hoher künstlerischer Qualität. Sie richten sich ausschließlich an professionelle deutschsprachige Autor*innen mit nachweislich herausragendem literarischen Niveau.
Gefördert werden konkrete Arbeitsvorhaben oder die Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten. Die Arbeitsstipendien sind dazu bestimmt, Autorinnen und Autoren in die Lage zu versetzen, sich für die Zeit der Förderung ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang auf eine literarische Arbeit konzentrieren zu können. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind literarische Qualität, Entwicklungspotential und Kontinuität.
Die beantragte Laufzeit des Stipendiums muss sich an der Dauer der Arbeit am Manuskript (ab Stipendienbeginn) orientieren. Die beantragte Dauer hat keinen Einfluss auf die Entscheidung.Die Höhe der Stipendien beträgt 3.000 Euro pro Monat, die maximale Laufzeit ein Jahr. Verlängerungsstipendien sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Bewerbungen sind zweimal im Jahr möglich: bis zum 30. April für die Vergabesitzung im Herbst und bis zum 31. Oktober für die Vergabesitzung im Frühjahr.
Vergaberichtlinien:
Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach einer Vorbeurteilung durch eine Fachjury trifft das Kuratorium des Deutschen Literaturfonds die Entscheidung über eine Förderung. Die Fachjurys werden vom Kuratorium für zwei Jahre berufen, eine einmalige Wiederberufung ist zulässig.
Erneute Bewerbungen sind erst nach Ablauf eines Jahres möglich, für einmal bereits abgelehnte Vorhaben aber nur nach grundlegender Überarbeitung, die eingehend begründet werden muss.
Bei einer Bewerbung sind einzureichen:
– ein Exposé, in dem das angestrebte Projekt vorgestellt wird (Freitextfeld im Antragsformular, max. 3.000 Zeichen)
– eine Arbeitsprobe von zehn bis zwanzig Seiten, die exemplarisch über das Vorhaben orientiert als PDF (die Arbeitsprobe sollte paginiert sein und mindestens auf der ersten Seite den Namen des Antragsstellers enthalten)
– eine Bio-Bibliographie (Kurzvita und Bibliographie als PDF)
– Ausweisdokument und/oder Nachweis über ersten Wohnsitz in Deutschland
Bewerbungen sind nur elektronisch möglich. Das Antragsformular und eine Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie im Reiter „Antragsformular“, das ca. drei Monate vor der Bewerbungsfrist frei geschaltet wird.