Einzelstipendien der Kunststiftung des Landes Sachsen Anhalt

10. Juni 2014

 

Arbeitsstipendium
Lyrik | Prosa | Drama | u.a.
10. Juni 2014
zweimal im Jahr
3 oder 6 Monate, in begründeten Fällen auch 12 Monate
1.000 Euro | monatlich
Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt
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Bei Stipendienanträgen werden in der Regel nur Künstlerinnen bzw. Künstler berücksichtigt, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.

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Beschreibung
Die Stiftung unterstützt künstlerische Vorhaben der bildenden, angewandten und darstellenden Kunst, der künstlerischen Fotografie, der Literatur, der Musik, des Films, des Designs, der Architektur und der Medienkunst sowie interdisziplinäre Projekte. Gefragt sind Originalität, Qualität und Realisierbarkeit des künstlerischen Vorhabens.

Arbeitsstipendien dienen der Förderung künstlerischer Einzelleistungen. Durch die Vergabe von Arbeitsstipendien soll insbesondere das konzentrierte Arbeiten an einem neuen Vorhaben ermöglicht werden. Das Stipendium kann auch für Arbeitsaufenthalte außerhalb des Wohnsitzes (In- und Ausland) genutzt werden.

Kein Antragsrecht haben Schülerinnen und Schüler sowie Studierende und in einer Ausbildung stehende Personen.

Bewerbung

Das Antragsformular befindet sich auf der Webseite der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt. Anträge auf Arbeitsstipendien sind durch den Künstler/die Künstlerin selbst zu stellen.

Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt
Friedemann-Bach-Platz 5
D-06108 Halle (Saale)
Tel.: +49-(0)345-21 259-0
Fax.: +49-(0)345-20 299 90
info@kunststiftung-sachsen-anhalt.de
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