GWK-Förderpreis Literatur 2015

24. April 2015

DIE GWK VERGIBT 2015 EINEN GWK-FÖR¬DERPREIS LITERATUR AN EINEN JUNGEN SCHRIFTSTELLER ODER EINE SCHRIFTSTELLERIN AUS WESTFALEN-LIPPE, DER ODER DIE ÜBERDURCHSCHNITTLICHE LEISTUN¬GEN ERBRACHT HAT UND HERAUSRAGEN¬DES AUCH FÜR DIE ZUKUNFT ERWARTEN LÄSST. DER GWK-FÖRDERPREIS LITERATUR IST MIT 5.000 € UND DER AUFNAHME IN EIN FÖRDERPROGRAMM DOTIERT, DAS SPĬTESTENS MIT DEM 42. LEBENSJAHR ENDET.
BEWERBUNGSSCHLUSS
FREITAG, 24.04.2015
(Posteingang)
BEWERBUNGS-
BEDINGUNGEN
Bewerberinnen und Bewerber müssen in Westfalen-Lippe geboren sein, dort seit mindestens zwei Jahren leben oder ihren Hochschulabschluss in der Region gemacht haben. Sie dürfen bei Bewer¬bungsschluss nicht älter als 40 Jahre sein und müssen bereits einen Text in einer an¬erkannten Literaturzeitschrift oder einer Anthologie (nicht auf der eigenen Home¬page) veröffentlicht haben.
BEWERBUNG
Sie verfassen ein formloses Anschreiben, dem Sie beifügen:
1. Ihren Lebenslauf mit Bibliographie,
2. ein unveröffentlichtes Manuskript von maximal 30 Seiten DIN A4,
3. bis zu drei Publikationen der letzten zwei Jahre.
4. Falls Sie schon ein Buch veröffentlicht haben, legen Sie es in 2 Exemplaren dazu.
Wir berücksichtigen keine Rezensionen!
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen Ihre Bewerbungsunterlagen nur in begründeten Ausnahmefällen zurück¬schicken können.
BEWERBUNGSADRESSE
Ihre Bewerbung schicken Sie an:
GWK
„GWK-Förderpreis LITERATUR“
Fürstenbergstr. 14
48147 Münster
PREISVERLEIHUNG
Der GWK-Förderpreis Literatur wird zusammen mit den GWK-Förderpreisen für Kunst und Musik am 15. November 2015 in Dortmund verliehen. Die Preisträger verpflichten sich mit ihrer Bewerbung, ih¬ren Preis persönlich entgegenzunehmen. Die Preisverleihung findet in Kooperation mit dem Dortmunder Kunstverein statt.
JURY
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Fachjury. Sie soll den Preis wie ausgeschrieben vergeben, ist dazu aber nicht verpflichtet. Sie kann den Preis aussetzen oder teilen. Das Urteil der Jury ist verbindlich und unanfechtbar.
RECHTSWEG
Mit Ihrer Bewerbung erkennen Sie die Aus¬schreibungsbedingungen an. Der Rechts-weg ist ausgeschlossen.
WESTFALEN-LIPPE
Westfalen-Lippe besteht aus den Regie-rungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster. Das sind die Kreise: Borken, Coesfeld, Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke, Olpe, Paderborn, Recklinghausen, Siegen-Wittgenstein, Soest,Steinfurt, Unna, Warendorf, der Hochsauer-
land-, Ennepe-Ruhr- und der Märkische Kreis. Außerdem gehören diese kreisfreien Städte dazu: Bielefeld, Bochum, Bottrop, Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne und Münster.