Heinrich-Heine-Stipendium
Die Aufenthalte Heinrich Heines in Lüneburg sind ein wesentlicher Grund dafür, dass die Stadt Lüneburg und das Land Niedersachsen eine Wohnung und ein Literaturstipendium mit dem Namen des Dichters eingerichtet haben. Damit wird an eine literarische Tradition angeknüpft. Vor allem aber wird ein Schwerpunkt für die Literatur der Gegenwart gesetzt. Autorinnen und Autoren sollen im Heinrich-Heine-Haus eine Zeitlang wohnen und arbeiten können. Das Heinrich-Heine-Stipendium wird nicht an Übersetzer und Sachbuchautoren vergeben. Das Heinrich-Heine-Stipendium wird als Auszeichnung für bisherige Veröffentlichungen und zur Förderung der weiteren schriftstellerischen Arbeit an deutschsprachige Schriftstellerinnen und Schriftsteller vergeben (siehe „Bewerbung“). Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können in einem dreimonatigen Aufenthalt ihrer literarischen Arbeit nachgehen. Für die Dauer des Aufenthalts gewährt das Land Niedersachsen ein monatliches Stipendium in Höhe von 1.400 Euro, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Landesmittel. Die Stadt Lüneburg stellt die komplett eingerichtete Wohnung mietfrei zur Verfügung. Sie liegt in der ersten Etage im Anbau des Heinrich-Heine-Hauses und ist durch einen separaten Eingang erreichbar. Die Wohnfläche von 50 qm teilt sich auf in ein Wohn- / Arbeitszimmer von 26 qm, eine Küche und ein Schlafzimmer von je 10 qm sowie ein kleines Bad. Telefon, TV, eine Musikanlage sowie eine Waschmaschine sind vorhanden. Für die Nebenkosten wird eine monatliche Pauschale erhoben. Organisatorische Aufgaben sowie die Betreuung der jeweiligen Stipendiaten/Stipendiatinnen übernimmt das Literaturbüro Lüneburg. Über die Vergabe der Wohnung und des Stipendiums entscheidet der Literarischen Beirat des Literaturbüros Lüneburg. Die Vergabe erfolgt alle zwei Jahre. Es wird erwartet, dass die berufenen Autorinnen und Autoren in ihrer Stipendienzeit im Heinrich-Heine-Haus wohnen. Neben biographischen und bibliographischen Angaben (in 3facher Ausführung) werden die letzte Veröffentlichung (in zwei Exemplaren) und zehn bis zwanzig Seiten aus einem neuen unveröffentlichten Manuskript (in drei Exemplaren) erbeten. Mit Veröffentlichung ist hier eine Buchveröffentlichung (Prosa oder Lyrik) in deutscher Sprache (nicht im Selbstverlag oder von Autoren finanzierten Drucken) gemeint. Als mit einer Buchveröffentlichung vergleichbar wird eine größere Anzahl an Einzelveröffentlichungen (Erzählungen oder Gedichte) in Literaturzeitschriften und Anthologien angesehen. Die Rücksendung der eingereichten Unterlagen wird gewährleistet, wenn Rückporto in Höhe des von Ihnen gezahlten Portos beiliegt. Bei einer Bewerbung aus dem Ausland legen Sie bitte internationale Antwortscheine bei. Bewerbungsunterlagen bitte an: Literaturbüro Lüneburg e.V. Rückfragen können telefonisch erfolgen unter 04131/ 3093687 oder per E-Mail an literaturbuero@stadt.lueneburg.de.
Aufenthalt
Wohnung
Unterlagen
Bewerbung
Heinrich-Heine-Haus
Am Ochsenmarkt 1a
21335 Lüneburg