Hessisches Literaturstipendium Aquitaine (Bordeaux, Frankreich) (Ausschreibung)

11. Januar 2014

http://www.hessischer-literaturrat.de/stipendien/index.html

Ausschreibung

Hessisches Literaturstipendium

Das Bundesland Hessen pflegt seit vielen Jahren mit seinen europäischen Partnerregionen sowohl wirtschaftliche als auch kulturelle Kontakte. Dazu gehören die Regionen Emilia Romagna (Bologna) in Italien, Aquitaine (Bordeaux) in Frankreich und Wielkopolska (Poznan) in Polen. Darüber hinaus besteht eine lebendige Partnerschaft zum Bundesstaat Wisconsin in den U.S.A. und ein Kulturab-kommen mit der Republik Litauen.
Des Weiteren wurden in den Jahren 2006 und 2007 literarische Projekte mit Rumänien und der Tschechischen Republik ins Leben gerufen. Rumänischer Partner ist die Stiftung für Poesie von Mircea Dinescu und in Prag das Prager Literaturhaus deutschsprachiger Autoren.
Zur Vertiefung der interkulturellen Kontakte wurde im Sommer 2005 das "Hessische Literaturstipendium" ins Leben gerufen. Es wird von drei Partnern getragen: dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, der Landeshauptstadt Wiesbaden und dem Hessischen Literaturrat.

Frühjahr 2014: Aquitaine (Frankreich)

Seit dem Start des Stipendienprogramm im Herbst 2006 finden jährlich literarische Austauschprogramme zwischen der Aquitaine und Hessen statt. In diesem Zusammenhang kann von 10. April bis 10. Juni 2014 wieder ein hessischer Autor oder Übersetzer nach Frankreich kommen. Aufenthaltsort ist Bordeaux.

Die gemeinsam organisierten Stipendienprogramme finden im Rahmen eines Kooperationsabkommens statt, das von der Agence régionale pour l’écrit et le livre en Aquitaine (ARPEL) und dem Hessischen Literaturrat Anfang Oktober 2007 in Bordeaux unterzeichnet wurde. Ziel ist es, die kulturellen Beziehungen zwischen der Aquitaine und Hessen zu entwickeln und Schriftstellern die Möglichkeit zu geben, ihren Wirkungskreis zu erweitern. Dabei soll auch die Literatur der jeweiligen Partnerregion einem breiteren Publikum zugänglich gemacht werden. Unser Partner hat uns ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dort auch Autoren aus dem Bereich der Bande Dessinée (Comic/Graphic Novel) willkommen sind, der in Bordeaux eine größere Rolle spielt als bei uns.

2009 fusionierte ARPEL mit AIC (Aquitaine image cinéma) und wurde zu ÉCLA - écrit, cinéma, livre, audiovisuel. Das Stipendienprogramm bleibt unverändert bestehen. Der Hessische Literaturrat gewährt für die Dauer des Aufenthalts ein Stipendium in Höhe von 1.250 Euro pro Monat. Die Unterkunft und die Unterstützung durch ÉCLA sind kostenfrei, ggf. anfallende Dolmetschkosten werden von ÉCLA übernommen ebenso wie die Reisekosten des Stipendiaten vor Ort, soweit sie durch Veranstaltungen oder Lesungen verursacht werden. Folgende Kosten muss der Stipendiat selbst tragen: persönliche Reisekosten, den Unterhalt, persönliche Versicherungen und Kosten, die bei der Durchführung seiner Projekte anfallen.

Teilnahmebedingungen

  • Mindestens zwei Veröffentlichungen literarischer Werke
  • Übernahme der Kosten für An- und Abreise. Es besteht die Möglichkeit beim Hessischen Literaturrat einen Reisekostenzuschuss von bis zu 500 Euro nach Vorlage der Originalbelege zu beantragen.
  • Bezug zu Hessen:
    Für die Bewerbung für das Hessische Literaturstipendium ist ein fester Wohnsitz in Hessen nicht Voraussetzung. Es soll jedoch ein deutlicher Lebensbezug zu Hessen bestehen. Das könnte z.B. sein
    - hier geboren zu sein
    - hier studiert zu haben
    - hier mehrere Jahre gewohnt oder
    - in Hessen mehrere Jahre im literarischen Bereich gearbeitet zu haben (Autor/ Übersetzer/ Lektor/ Dramaturg etc.) oder
    - sich intensiv literarisch mit Hessen auseinandergesetzt zu haben (nachweislich einer Publikation).

Erwartungen an den/die Stipendiat/in

  • Verständigungsmöglichkeit in englischer Sprache (falls nicht französische Sprachkenntnisse vorhanden sind)
  • Teilnahme an Lesungen, Schreibwerkstätten und Diskussionsrunden in Schulen, Bibliotheken, Buchhandlungen u.ä. nach Absprache mit den Partnern vor Ort
  • Zusammenarbeit mit den örtlichen und überörtlichen Medien (Interviews, Berichte über das Herkunftsland Hessen)
  • Verfassen eines Berichtes, einer Reportage, einer Kurzgeschichte oder Erzählung; Inhalt: Eindrücke und Erlebnisse des Aufenthaltes schildern. Diese Schrift bleibt Eigentum des/r Autors/in. Der Hessische Literaturrat ist berechtigt, den Text im Rahmen eigener Publikationen zu verwenden (z.B. Anthologie).

Bewerbungsverfahren

  • Die Bewerbungen werden beim Hessischen Literaturrat eingereicht.
  • Die endgültige Auswahl des Stipendiaten erfolgt durch den Hessischen Literaturrat im Einvernehmen mit der einladenden Organisation in Bordeaux.

Unterlagen

  • Lebenslauf und beruflich-künstlerischer Werdegang (einschließlich bisheriger Stipendien)
  • kurzes Statement (1/2 Seiten), aus dem das Interesse an einem Aufenthalt in Bordeaux hervorgeht
    a) die Erwartungen an das Hessische Literaturstipendium
    b) das individuelle Arbeitsvorhaben während des 2-monatigen Aufenthalts
  • Arbeitsproben (bis zu 5 Seiten)
  • Angaben über die persönlichen Bedingungen für den Aufenthalt
    (Familienbegleitung, Kontaktwünsche, evtl. Teilnahme an Sprachkurs...)
  • Nachweise für den jeweiligen Hessen-Bezug wie z.B. Kopien des Personalausweises (Vorder- und Rückseite), von Schul-, Universitäts- oder Arbeitszeugnissen bzw. Arbeitgeberbescheinigungen über die Tätigkeit und Aufenthaltsdauer sowie Bescheinigungen des Einwohnermeldeamtes.
  • Bankverbindung
  • WICHTIG: Aus organisatorischen Gründen sollte die Bewerbung insgesamt nicht mehr als 10 Seiten betragen (inkl. der max. 5 Seiten Arbeitsprobe), bitte beschränken Sie sich daher im Lebenslauf und der Biografie auf die wesentlichen Angaben). Die Bewerbung kann auch als zusammenhängendes pdf per E-Mail eingereicht werden.

Stipendiengeld

  • Die Auszahlung des Stipendiengeldes erfolgt in der Regel anteilig pro vier Wochen (per Überweisung) und unter der Voraussetzung, dass der Stipendiat über den ganzen Ausschreibungszeitraum anwesend ist.
  • Unterbrechungen können vereinbart werden. Sollte der Stipendiat/ die Stipendiatin insgesamt länger als 7 Tage nicht anwesend sein, behält sich der Hessische Literaturrat vor, das Stipendiatengeld anteilig zurückzufordern.

Bewerbungsunterlagen bitte schicken an:

Hessischer Literaturrat e.V.
c/o Stefanie Gleim
Ludwigstraße 29
63263 Neu-Isenburg

Rückfragen können telefonisch erfolgen unter 0171-5 57 99 03 (Hartmut Holzapfel, 1. Vorsitzender) oder per E-Mail an info@hessischer-literaturrat.de.

Fristen

  • Die Ausschreibung des Hessischen Literaturstipendiums Aquitaine Frühjahr 2014 beginnt am 6. November 2013.
  • Einsendeschluss ist der 11. Januar 2014 (Poststempel).
  • Die Entscheidung über die Zuerkennung eines Stipendiums fällt bis Ende Januar 2014.