Jahresstipendien für Schriftsteller der Kunststiftung Baden-Württemberg
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Bewerber dürfen nicht älter als 35 Jahre sein.
Ausnahmen müssen innerhalb einer Bewerbung gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich die künstlerische Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die Altersgrenze liegt in diesen Fällen bei maximal 40 Jahren. Bei der Entscheidung über eine Förderung wird ausschließlich die Begabung des Bewerbers berücksichtigt.
Statt des Stipendiums kann auch ein Zuschuss zu einem Projekt (nur in den Bereichen Darstellende Kunst, Literatur, Musik) beantragt werden.
Die Künstler können sich zusätzlich auch für die Dauer von zwei Jahren um ein Wohnatelier im Haus der Kunststiftung bewerben (Ateliermiete: 3,50 Euro/qm im Monat).
Festangestellte Kunstschaffende können sich nur bewerben, wenn sie sich bei der Gewährung eines Stipendiums für mindestens ein halbes Jahr beurlauben lassen (Nachweis erforderlich).
Bei Ablehnung sind insgesamt drei Bewerbungsversuche möglich. Wer bereits ein Stipendium der Kunststiftung Baden-Württemberg erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben. Doppelbewerbungen bei der Kunststiftung Baden-Württemberg und der Akademie Schloss Solitude im gleichen Jahr sind nicht möglich.
Der Bescheid ergeht frühestens im Februar des darauf folgenden Jahres. Absagen werden teilweise früher verschickt.
Nach Ablauf der Förderung ist jeder Geförderte verpflichtet, einen kurzen schriftlichen Bericht über das Ergebnis seiner Arbeit vorzulegen.
Unbedingt in zweifacher Ausführung (Original und Kopie) einzusenden sind Antrag, Lebenslauf und die Bestätigung für die zugesandten Materialien. Die Arbeitsproben sind vierfach einzusenden. Wenn vorhanden, sollen als Arbeitsproben bereits veröffentliche Texte eingereicht werden, außerdem eine ausführliche Beschreibung des Projekts, das gefördert werden soll. Daraus ca. 20 Seiten Manuskript
bei einem Roman oder Theaterstück als zusammenhängender Text, bei Lyrik oder Kurzprosa aussagekräftige Teile. Bitte alle Arbeitsproben mit dem Namen des Bewerbers kennzeichnen. Eine Bearbeitungsgebühr von 12,- EUR ist auf fogendes Konto zu überweisen: Konto.-Nr.: 1310593, BW-Bank Stuttgart, BLZ: 600 501 01
Der Eingang wird bestätigt, wenn das entsprechende Formular „Bestätigung für zugesandte Materialien“ mit Durchschlag beiliegt.
Gerokstraße 37
D-70184 Stuttgart
Tel.: +49-(0)711-23 647 20
Fax.: +49-(0)711-23 610 49
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Petra von Olschowski