Kulturpreis des Kreises Pinneberg/Anerkennungs- und Förderpreispreis
Eigenbewerbung möglich.
Voraussetzung ist, daß die Kunstschaffenden
im Kreis Pinneberg wohnen oder einen Großteil ihres Lebens im Kreis
Pinneberg verbracht oder in ihrem künstlerischen Wirken einen
regelmäßigen Bezug zum Kreis haben.
künstlerisch Schaffende und einen Förderpreis für den künstlerischen
Nachwuchs. Die Preise werden für besondere künstlerische Leistungen auf
den Gebieten der Bildenden Kunst, der Musik sowie der Literatur und
darstellenden Kunst verliehen. Sie werden an Einzelpersonen oder
Personengruppen verliehen. Jede Person oder Personengruppe kann nur
einmal mit dem jeweiligen Preis ausgezeichnet werden. Die Auszeichnung
mit den Preisen wird für Leistungen der Gegenwart vorgenommen. Sie kann
auch für Leistungen der jüngeren Vergangenheit vergeben werden. Posthume
Verleihungen sind nicht möglich.
Vorschläge für die Preisverleihung können alle Einwohner/innen, die
Kommunen des Kreises sowie die Mitglieder der Kulturpreisjury
einreichen. Eigenbewerbungen bleiben unberücksichtigt. Amtierende
Mitglieder der Kulturpreisjury sind von der Verleihung der Kulturpreise
ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen von einer Preisverleihung sind
Personen oder Personengruppen, die im laufenden Haushaltsjahr
Kulturfördermittel des Kreises erhalten.
Die eingereichten Vorschläge müssen den Namen, die Adresse und
einen Lebenslauf der/des Kunstschaffenden enthalten. Dem Vorschlag ist
eine Aufstellung der Leistungen sowie eine Begründung für die
Preiswürdigkeit beizufügen.
Textproben, Musik- oder Sprachkassetten, Schallplatten oder CDs, Fotos
von künstlerischen Arbeiten (keine Originale) oder Äußerungen Dritter
(Kritiken, Besprechungen etc.) können die Unterlagen ergänzen und das
künstlerische Schaffen aufzeigen.
Lindenstraße 11
D-25421 Pinneberg
Tel.: +49-(0)4101-212-488
Fax.: +49-(0)4101-212-663
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Jessyka Hamann-Neumann, Sandra Bach
Tel.:
+49-(0)4101-212-488
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