Schnelle Förderung für Literatur-Projekte geht in zweite Runde.
Land und LiteraturRat MV unterstützen kleinere Vorhaben/Bewerbung bis 22. Juli
Ab sofort können sich literarische Projekte aus Mecklenburg-Vorpommern um eine so genannte Mikroförderung bewerben: Bis zu 800 Euro vergibt eine Jury des
LiteraturRats Mecklenburg-Vorpommern an kleinere Vorhaben, die innerhalb des laufenden Jahres 2025 realisiert werden sollen. Förderfähig sind Projekte aus dem Literaturbereich, die gemeinnützig, nicht kommerziell oder gewinnorienQert orienQert sind. Insgesamt stehen dafür 10.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Nach einer ersten Ausschreibung wurde im Frühjahr zunächst die Hälfte des Etats vergeben. Nun erfolgt die zweite Ausschreibung.
Die Mikroförderung für literarische Projekte wurde im Jahr 2024 zum ersten Mal vergeben. Die Resonanz war groß, insgesamt konnten 14 Vorhaben im ganzen Bundesland gefördert werden.„Unser Konzept ist aufgegangen“, sagt Ralph Kirsten, Vorstandsvorsitzender des LiteraturRats MV. Gefragt seien in der Literaturszene des Landes immer wieder kurzfristige Förderungen mit kleinen Beträgen. „Oft reicht schon eine relativ kleine Summe als Finanzierung oder Kofinanzierung aus, um Projekte ins Laufen zu bringen“, so Kirsten weiter. „Ziel ist es, durch diese Zuwendung die Vielgestaltigkeit der literarischen Szene des Landes vor allem jenseits der Städte zu fördern und ihre Sichtbarkeit zu erhöhen.“ Die Mikroförderung haben der LiteraturRat MV und das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam entwickelt. Das Ministerium übernimmt auch die Finanzierung des Projekts. Die Mikroförderung soll vor allem lokalen Literatur-Projekten zugutekommen. Möglich ist auch die Kooperation von Autor:innen oder literarischen Veranstalter:innen mit anderen Kunstgenres. Außerdem sollen Barrierefreiheit und Fragen der NachhalQgkeit berücksichtigt werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte oder Einrichtungen, die bereits umfangreich vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt werde
Aus den FAQ:
Wer wird gefördert?
Berücksichtigt werden nicht-kommerzielle Vorhaben, von denen deutliche Impulse für die literarische Szene Mecklenburg-Vorpommerns ausgehen.
Nicht gefördert werden federführend von Schulen organisierte Veranstaltungen (sowie Projekte von Buchhandlungen und Verlagen), sofern sie nicht öffentlich zugänglich sind
Wie erfolgt die Auswahl?
Die zu fördernden Projekte werden ausgewählt durch ein Gremium bestehend aus Mitgliedern des LiteraturRats und der Fachstelle Literatur sowie des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten sowie einer Vertreterin des literarischen Lebens des Landes.
Dabei werden folgende Leitfragen zugrunde gelegt:
• Welche Zielstellung verfolgt das Projekt?
• Welche Rolle spielt das Projekt bei der Sichtbarkeit der literarischen Szene in MV?
• Werden Aspekte der Nachhaltigkeit, Interdisziplinarität sowie Teilhabe und Inklusion berücksichtigt?
Die Bewerbungsfrist für literarische Projekte läuft bis zum 22. Juli 2025.
Die Jury wird noch im Juli zusammenkommen und die zweite Runde der Förderungen
vergeben.
Für die Bewerbung steht auf der Seite des LiteraturRats MV ein Formular zum Download bereit: https://literaturrat-mv.de/