Moses-Mendelssohn-Preis (22. März)
22. März 2010
22. März 2010
Vergabe:
alle 2 Jahre
10.000 Euro
Zuwendungsgeber:
Der Regierende Bürgermeister von Berlin,
Senatskanzlei, Kulturelle Angelegenheiten
Senatskanzlei, Kulturelle Angelegenheiten
Beschreibung
Mit dem Moses-Mendelssohn-Preis werden Personen, Gruppen und
Institutionen geehrt, die durch besondere Verdienste auf
geistig-literarischem oder religiös-philosophischem Gebiet oder durch
praktische Sozialarbeit zur Verwirklichung und Förderung der Toleranz
gegenüber Andersdenkenden und zwischen den Völkern und Religionen
beigetragen haben. Eine Jury entscheidet über die Vergabe des Preises.
In der Jury sitzen Vertreter der Mendelssohn-Gesellschaft e.V., der
Jüdischen Gemeinde zu Berlin, der Evangelischen Kirche
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, der katholischen Kirche
(Erzbischöfliches Ordinariat Berlin), des Humanistischen Verbands
Deutschlands (Landesverband Berlin e.V) sowie zwei vom Senat bestimmte
Persönlichkeiten. Eine Eigenbewerbung ist nur bedingt möglich, da
Vorschläge erbeten werden.
Institutionen geehrt, die durch besondere Verdienste auf
geistig-literarischem oder religiös-philosophischem Gebiet oder durch
praktische Sozialarbeit zur Verwirklichung und Förderung der Toleranz
gegenüber Andersdenkenden und zwischen den Völkern und Religionen
beigetragen haben. Eine Jury entscheidet über die Vergabe des Preises.
In der Jury sitzen Vertreter der Mendelssohn-Gesellschaft e.V., der
Jüdischen Gemeinde zu Berlin, der Evangelischen Kirche
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, der katholischen Kirche
(Erzbischöfliches Ordinariat Berlin), des Humanistischen Verbands
Deutschlands (Landesverband Berlin e.V) sowie zwei vom Senat bestimmte
Persönlichkeiten. Eine Eigenbewerbung ist nur bedingt möglich, da
Vorschläge erbeten werden.
Bewerbung
Die Vorschläge nimmt die Senatskanzlei entgegen. Diese bedürfen
einer eingehenden schriftlichen Begründung unter Angabe der Leistungen
und/oder Veröffentlichungen, die die Vorgeschlagene als Kandidatin bzw.
den Vorgeschlagenen als Kandidaten für den Moses-Mendelssohn-Preis
ausweisen.
Die Senatskanzlei reicht die Vorschläge bis zum 30. April des Jahres,
indem der Preis verliehen werden soll, an das Preisgericht weiter.
Bewerbungsstelle:
Der Regierende Bürgermeister von Berlin,
Senatskanzlei, Kulturelle Angelegenheiten - BKRW
Brunnenstraße
188-190
D-10119 Berlin
Tel.: +49-(0)30-90 228-400
Fax.:
+49-(0)30-90 22 84 54
Webseite
Senatskanzlei, Kulturelle Angelegenheiten - BKRW
Brunnenstraße
188-190
D-10119 Berlin
Tel.: +49-(0)30-90 228-400
Fax.:
+49-(0)30-90 22 84 54
Webseite
Ansprechpartner/in:
Wolfgang Meyer
Tel.: +49-(0)30-90 22 8-536
Fax.: +49-(0)30-90 22 8-457
Wolfgang.Meyer@Kultur.berlin.de