Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium
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Bewerber dürfen nicht älter als 35 Jahre sein.
Zur Beurteilung sind zusammen mit den Bewerbungsbögen aussagekräftige Arbeitsproben einzureichen. Diese Unterlagen (keine Originale) müssen mit dem Namen der Bewerberin oder des Bewerbers versehen sein und sollten einen Einblick in das künstlerische Schaffen der letzten drei bis vier Jahre ermöglichen.
Als Arbeitsproben können zum Beispiel eingereicht werden: maximal zwei Manuskripte, Bücher oder ähnliches.
Von allen Arbeitsproben sind zwingend jeweils vier Exemplare einzureichen. Ansonsten wird die Bewerbung vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Außerdem muss ein Nachweis über das Alter der BewerberIn erbracht werden (zum Beispiel eine Kopie des Personalausweises).
Das Kulturamt übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust oder die Beschädigung der eingereichten Unterlagen. Schon mit der Einreichung ist für die spätere Rücksendung Vorsorge zu treffen. Eine Rücksendung erfolgt nur, wenn Rückporto oder ein frankierter Rückumschlag mitgeschickt werden.
Alle Bewerberinnen und Bewerber werden über das Ergebnis der Jury-Sitzung schriftlich informiert.
Gerd Winkler
Tel.: +49-(0)221-22 12 34 81
Fax.: +49-(0)221-22 12 49 53
Gerd.Winkler@stadt-koeln.de