Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium (30. April 2011)

30. April 2011
Zugelassen zum Bewerbungsverfahren sind alle Schriftstellerinnen und Schriftsteller, die in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten.
Bewerber dürfen nicht älter als 35 Jahre sein.

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Beschreibung
Zur Förderung der zeitgenössischen Kunst und der freien künstlerischen Entfaltung junger Künstlerinnen und Künstler vergibt die Stadt Köln Förderstipendien. In der Sparte Literatur wird das Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium vergeben. Mit der Vergabe der Stipendien erwirbt die Stadt Köln keinerlei Rechte an den Werken der Künstlerinnen und Künstler.
Bewerbung

Zur Beurteilung sind zusammen mit den Bewerbungsbögen aussagekräftige Arbeitsproben einzureichen. Diese Unterlagen (keine Originale) müssen mit dem Namen der Bewerberin oder des Bewerbers versehen sein und sollten einen Einblick in das künstlerische Schaffen der letzten drei bis vier Jahre ermöglichen.

Als Arbeitsproben können zum Beispiel eingereicht werden: maximal zwei Manuskripte, Bücher oder ähnliches.
Von allen Arbeitsproben sind zwingend jeweils vier Exemplare einzureichen. Ansonsten wird die Bewerbung vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Das Kulturamt übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust oder die Beschädigung der eingereichten Unterlagen. Schon mit der Einreichung ist für die spätere Rücksendung Vorsorge zu treffen. Eine Rücksendung erfolgt nur, wenn Rückporto oder ein frankierter Rückumschlag mitgeschickt werden.

Alle Bewerberinnen und Bewerber werden über das Ergebnis der Jury-Sitzung schriftlich informiert.

Kulturamt der Stadt Köln
Richartzstr. 2-4
D-50667 Köln
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Gerd Winkler
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